Import eines Gebrauchtfahrzeugs
Sie benötigen folgende Unterlagen:
- Ausländische Fahrzeugpapiere (evtl. bisherige ausländische Kennzeichen)
- Elektronische Versicherungsbestätigung
- Vollmacht bei Antragstellung für Dritte. Der Bevollmächtigte muss sich ausweisen
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass. Bei Zulassung auf Gewerbebetriebe zusätzlich aktuelle Gewerbeanmeldung und Registerauszug (z. B. Handelregister).
- CoC-Papiere (EWG-Übereinstimmungserklärung)
- Bei Fahrzeugen ohne EG-Typgenehmigung: Gutachten zur Erteilung der Betriebserlaubnis nach §21 StVZO oder §13 EG-FGV
- Bescheinigung der Hauptuntersuchung (HU), für Fahrzeuge die älter als drei Jahre sind
- SEPA-Mandat (früher Einzugsermächtigung) für die Kfz-Steuer vom Halter und Zahler im Original unterschrieben
- Ggf. Verzollungsnachweis bei Importen außerhalb der EU- und EWR-Mitgliedsstaaten
Sollten Ihnen nicht alle genannten Unterlagen vorliegen, rufen Sie uns bitte an.
Das Fahrzeug muss vor der Zulassung gemäß § 6 Absatz 8 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung von der Zulassungsstelle oder einer anderen beliehenen Person identifiziert werden.
Bei Zulassung auf Minderjährige müssen alle Erziehungsberechtigten ihr Einverständnis durch Unterschrift auf der Vollmacht im Feld „Unterschrift Fahrzeughalter bzw. Erziehungsberechtigte“ sowie auf dem SEPA- Mandat im Feld „Unterschrift der Halterin /des Halters“ bestätigen und jeweils eine Kopie des Personalausweises beilegen.