Ausschlaggebend hierfür sind Kindeswohlgefährdungen, wie z. B.
- Vernachlässigungen (Mangel- oder Fehlernährungen)
- Misshandlungen (körperlich und seelisch) oder
- sexueller Missbrauch.
Möglichkeiten der Unterbringung sind Heime (stationäre Hilfe) oder Pflegefamilien (Vollzeitpflege).
Ziel des Jugendamtes ist es, diese so genannten Fremdunterbringungen im Einvernehmen mit den Eltern zu veranlassen. Gelingt dies nicht, wird das Familiengericht eingeschaltet, das das Sorgerecht teilweise (z. B. Aufenthaltsbestimmung, medizinische Behandlung) auf das Jugendamt übertragen kann. Ist Gefahr im Verzug können Kinder sofort aus den Familien herausgenommen werden.
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