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Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen

Wenn das Kindeswohl gefährdet ist, ist es manchmal unumgänglich, Kinder aus ihren Familien herauszunehmen.

Ausschlaggebend hierfür sind Kindeswohlgefährdungen, wie z. B.

  • Vernachlässigungen (Mangel- oder Fehlernährungen)
  • Misshandlungen (körperlich und seelisch) oder
  • sexueller Missbrauch.

Möglichkeiten der Unterbringung sind Heime (stationäre Hilfe) oder Pflegefamilien (Vollzeitpflege).

Ziel des Jugendamtes ist es, diese so genannten Fremdunterbringungen im Einvernehmen mit den Eltern zu veranlassen. Gelingt dies nicht, wird das Familiengericht eingeschaltet, das das Sorgerecht teilweise (z. B. Aufenthaltsbestimmung, medizinische Behandlung) auf das Jugendamt übertragen kann. Ist Gefahr im Verzug können Kinder sofort aus den Familien herausgenommen werden.

Weitere Informationen finden Sie unten.

Zuständiges Amt

Jugendamt Allgemeiner Sozialer Dienst

07131 994-352
07131 994 6995
Dienststelle: Karlstr. 68 + 70 (Postanschrift: Lerchenstr. 40)
74072 Heilbronn

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