Zutritt zum Landratsamt
Besuche im Landratsamt Heilbronn sind in den meisten Bereichen ohne vorherige Terminvereinbarung möglich. Ausnahme sind die Zulassungsstelle, die Führerscheinstelle, das Ausländeramt, die Bereiche Leistung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Hilfen innerhalb und außerhalb von Einrichtungen, die Wohngeldstelle und die Waffenbehörde. Bitte informieren Sie sich hier über die Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung mit diesen Bereichen.
Um Wartezeiten zu verkürzen, ist ein Besuch in der Zulassungsstelle des Landkreises Heilbronn nur noch per Terminbuchung vorab möglich. Tagesaktuell werden weitere Termine freigeschalten.
Hier können Sie einen Termin vereinbaren.
Kommunen Klimaschutzkonzepte
Antragsberechtigt
- kommunale Antragsteller (Kommunen und Zusammenschlüsse, die zu 100 Prozent aus Kommunen gebildet werden)
- öffentliche, gemeinnützige und religionsgemeinschaftliche Hochschulen bzw. deren Träge
- Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus
Was wird gefördert?
- Förderfähig sind Personalausgaben von fachkundigen externen Dritten
- Ausgaben für begleitende Öffentlichkeitsarbeit während der Konzepterstellung
Weitere ausführliche Informationen erhalten sie im Merkblatt "Klimaschutzkonzepte"
Anträge auf Zuwendung können zwischen dem 1. Januar und 31. März und dem 1. Juli und 30. September beim Projektträger Jülich (PtJ) eingereicht werden.