Außerdem kann ein Antrag beim Landratsamt Heilbronn gestellt werden, sobald der Standort des Fahrzeuges im Landkreis Heilbronn nachgewiesen werden kann.
Das Kurzzeitkennzeichen darf nicht an einem anderen, als dem eingetragenen Fahrzeug angebracht werden.
Für Fahrzeuge, die bereits ganzjährig zugelassen sind, ist die Zuteilung von Kurzeitkennzeichen nicht möglich. Diese Fahrzeuge müssen zunächst abgemeldet werden, bevor Kurzzeitkennzeichen zugeteilt werden können.