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Gesundheitlicher Verbraucherschutz Lebensmittelkontrolle und Fleischhygieneüberwachung

Die Gesundheit der Verbraucher zu schützen ist eine der wichtigen Aufgaben des Veterinäramtes. Die Lebensmittelkontrolleure und Tierärztlichen Sachverständigen achten darauf, dass der Verbraucher durch Lebensmittel nicht getäuscht oder benachteiligt wird.
Lebensmittelkontrolleur überprüft Kühltheke im Supermarkt.
Quelle: Landratsamt Heilbronn

In regelmäßigen Abständen überprüfen die Lebensmittelkontrolleure des Landratsamtes die rund 5800 Betriebe im Landkreis, beispielsweise

  • Gaststätten
  • Supermärkte
  • Großküchen
  • Bäckereien
  • Metzgereien
  • landwirtschaftliche Betriebe

Die Kontrolleure nehmen u. a. Hygiene, richtige Lagerung und ausreichende Kühlung der Lebensmittel unter die Lupe - auch Vereins- und Straßenfeste und Märkte werden kontrolliert.

Kontrolle von Bedarfsgegenständen
Auch von Bedarfsgegenständen wie Kosmetika, Babyartikel und Spielzeug werden Proben entnommen, um sicherzustellen, dass von ihnen keine Gefahr für den Verbraucher ausgeht. 1600 planmäßige Stichproben ziehen die Mitarbeiter des Veterinäramtes insgesamt im Jahr, hinzu kommen Beschwerdeproben der Verbraucher sowie Verdachtsproben bei Betriebskontrollen.

Weitere Informationen

Fleischkontrolleur begutachtet Schweinehälften
Quelle: Fotografie Dietmar Strauß, Besigheim

Fleisch wird besonders streng kontrolliert und von amtlichen Tierärzten und Fleischkontrolleuren (amtlichen Fachassistenten) lückenlos überwacht. Systematische Untersuchungen während und nach der Schlachtung sichern nicht nur den Schutz vor einer Gefährdung durch Tierkrankheiten (Zoonosen), sondern auch den Schutz des Verbrauchers vor verbotenen Hormonen, Medikamenten und sonstigen gesundheitsrelevanten Rückständen wie Schwermetallen oder Pflanzenschutzmitteln. Hygienekontrollen und die Überprüfung der Eigenkontrollsysteme gehören ebenfalls zur amtlichen Aufgabe der Fleischhygieneüberwachung.

Schwerpunkte der Überwachung sind:

  • die lückenlose Hygiene-Überwachung
  • die systematische Schlachttier- und Fleischuntersuchung
  • die routinemäßige Probenahme (z. B. bei jedem Schwein zur Untersuchung auf Trichinen)
  • Proben zur Untersuchung auf Arzneimittelrückstände und Umweltkontaminanten (z. B. Schwermetalle, Dioxine)

Fleisch unterliegt so lange der amtlichen Aufsicht bis alle Untersuchungen abgeschlossen sind. Erst dann wird es als "tauglich" zum menschlichen Verzehr beurteilt und gekennzeichnet.

Online-Anträge

Hinweis: Voraussetzung für alle Online-Anträge ist ein Servicekonto auf dem Serviceportal Baden-Württemberg, das Sie sich nach dem Start eines Antrags unkompliziert und kostenlos anlegen können.

Lebensmittel, Kosmetika und Bedarfsgegenstände müssen sicher sein und dürfen Sie nicht täuschen. Beschwerden über diese Produkte sollten Sie immer zuerst dem Betrieb vortragen. In nachfolgendem Online-Antrag können Sie eine Verbraucherbeschwerde beim Veterinäramt des Landkreises Heilbronn einreichen.

Zum Online-Antrag

Labore, die im Auftrag von Lebensmittelunternehmen Analysen bei Lebensmitteln durchführen, sind verpflichtet, nicht sichere Lebensmittel zu melden. Bitte geben Sie in nachfolgendem Online-Antrag u. a. Zeitpunkt und Ergebnis der Analyse, angewendete Analysenmethode und Auftraggebende der Analyse an. Unter „Unterlagen“ haben Sie die Möglichkeit, Dokumente hochzuladen.

Zum Online-Antrag

Jedes Lebensmittelunternehmen ist nach EU-Recht verpflichtet, sich registrieren zu lassen und wesentliche Änderungen zu melden. 

Zum Online-Antrag

Lebensmittelunternehmer sind verpflichtet, Untersuchungsergebnisse aus Eigenkontrollen zu Dioxinen und polychlorierte Biphenyle (PCB) zu melden. Nutzen Sie dazu gerne die im Online-Antrag hinterlegte Erfassungstabelle. 

Zum Online-Antrag

Anzeige des Unternehmers gem. § 2a Bedarfsgegenständeverordnung

Laut § 2a der Bedarfsgegenständeverordnung müssen seit dem 1. Juli 2024 alle Unternehmer, die Lebensmittelbedarfsgegenstände als Fertigerzeugnisse herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen, dies vor Aufnahme der Tätigkeit bei der zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörde anzeigen. Hierbei müssen Angaben zum Unternehmen, zum genauen Tätigkeitsfeld und dem Umfang sowie der verwendeten Materialien getätigt werden.  Änderungen und Abmeldungen müssen ebenfalls angezeigt werden. Der Verstoß gegen die Anzeigepflicht kann mit einer Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Bereits als Lebensmittelunternehmen registrierte Betriebe brauchen keine Anzeige zu erstatten. Für Unternehmen, die bereits vor dem 1. Juli 2024 tätig waren, gilt eine Übergangsfrist bis zum 31. Oktober 2024.

Unter Lebensmittelbedarfsgegenstände sind Gegenstände oder Materialien zu verstehen, die dazu bestimmt sind mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen oder vernünftigerweise vorhersehen lassen, dass sie bei normaler oder vorhersehbarer Verwendung mit Lebensmitteln in Berührung kommen (Essgeschirr, Verpackungsmaterial, etc.) oder ihre Bestandteile an Lebensmittel abgeben. 

Bedarfsgegenstände sind nach guter Herstellungspraxis herzustellen, so dass eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel, sowie eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit, auszuschließen sind. Ebenfalls darf die Kennzeichnung eben solcher nicht irreführend sein.

Für die Überwachung von Bedarfsgegenständen, sowie Tabakerzeugnissen und Kosmetika, ist die untere Lebensmittelüberwachungsbehörde, das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landratsamtes Heilbronn, zuständig.

Weitere Informationen, u.a. zur Kennzeichnung von Bedarfsgegenständen, finden sich auf der Homepage des CVUA Stuttgart.

Trichinenuntersuchungsstellen im Landkreis Heilbronn

Informationen für Jäger über die Vermarktung und hygienerechtliche Bestimmungen

Zuständiges Amt

Veterinäramt

07131 994-607
07131 994-197
Lerchenstraße 40
74072 Heilbronn