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07.06.2023 Massiver Borkenkäferbefall in der Region - Jetzt dringend die Fichtenbestände kontrollieren

Hinweise für Privatwaldbesitzer
Quelle: Landratsamt Heilbronn

Unseren Wäldern droht Gefahr durch die Borkenkäfer. Das trockene und warme Wetter der vergangenen Tage führt gegenwärtig zu stark erhöhter Schwärm- und Befallsaktivität der Borkenkäfer. Die nasse Witterung des Frühjahrs konnte die Entwicklung der Borkenkäfer zwar leicht verzögern, auf Grund der sehr hohen Populationsdichte aus dem Vorjahr mit vielerorts drei Käfergenerationen ist jedoch aktuell der begonnene Hauptschwarm des Buchdruckers, unserer häufigsten Borkenkäferart, festzustellen. Privatwaldbesitzende mit Fichtenflächen sollten ab sofort dringend möglichst einmal pro Woche bei trockener Witterung ihre Fichten einzelbaumweise auf ein frisches Einbohren der Borkenkäfer kontrollieren.

Zu erkennen ist dies bei trockenem und windstillem Wetter meist an braunem, feinem Bohrmehl am Stammfuß und auf der Begleitvegetation am Boden. Außerdem können Harzfluss, Spechtabschläge auf der Rinde oder eine bereits fahl wirkende Krone den Käferbefall verraten. Eine Aufarbeitung von Fichten in sehr fortgeschrittenem Befallszustand, zu erkennen an großflächig abgefallener Rinde und vollkommen nadelfreier, dürrer Krone, ist im Übrigen nicht mehr zielführend und aus ökologischen und Waldschutz-Gründen sogar schädlich. Die Aufarbeitung und das waldschutzwirksame Auslagern von Käferholz sowie das Aufsuchen von frischem Käferbefall werden vom Land finanziell bezuschusst.

Die Försterinnen und Förster unterstützen Waldbesitzer mit Beratung (kostenlos) und Betreuung (kostenpflichtig). Zur Betreuung gehören das Holzauszeichnen, die Organisation des Holzeinschlags und die Holzaufnahme, hierzu bedarf es dem vorherigen Abschluss einer Privatwald-Vereinbarung. Eine aktuelle Privatwald-Vereinbarung kann auch im Wald direkt abgeschlossen werden. Der Holzverkauf kann ebenfalls nur auf Vertragsgrundlage vom Forstamt übernommen werden. 

Hinweise, auch zu verkaufsfähigen Sortimenten, sind beim örtlich zuständigen Forstrevierleitenden und im Internet in unserem Newsletter „Waldblick“ für Privatwaldbesitzende unter www.landkreis-heilbronn.de/newsletter.43629.htm abrufbar.