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Zutritt zum Landratsamt

Besuche im Landratsamt Heilbronn sind in den meisten Bereichen ohne vorherige Terminvereinbarung möglich. Ausnahme sind die Zulassungsstelle, die Führerscheinstelle, das Ausländeramt, die Bereiche Leistung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Hilfen innerhalb und außerhalb von Einrichtungen, die Wohngeldstelle und die Waffenbehörde. Bitte informieren Sie sich hier über die Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung mit diesen Bereichen.

Änderung auf Saisonkennzeichen

Sie benötigen folgende Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder Abmeldebestätigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Spezielle elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) für Saisonkennzeichen
  • Vollmacht bei Antragstellung für Dritte. Der Bevollmächtigte muss sich ausweisen
  • Bescheinigung der Hauptuntersuchung (HU)
  • Kennzeichenschilder
  • Gültigen Personalausweis oder Reisepass. Bei Zulassung auf Gewerbebetriebe zusätzlich aktuelle Gewerbeanmeldung und Registerauszug (z. B. Handelsregister).

Bitte beachten Sie, dass bei Saisonzulassung aus Platzgründen ggf. eine andere Kennzeichenkombination zugeteilt werden muss.