Naturschutzgebiete
- 20 Naturschutzgebiete mit einer Fläche von rund 391 ha im Landkreis Heilbronn
- Schutz von Natur und Landschaft haben hohe Priorität, damit Tiere und Pflanzen sich ungestört entwickeln können
- Im Naturschutzgebiet ist alles verboten, was den Naturhaushalt zerstören, beschädigen, verändern, nachhaltig stören oder die wissenschaftliche Forschung beeinträchtigen kann. Nur in Ausnahmefällen können von den Verboten Befreiungen erteilt werden.
- Im Landkreis Heilbronn ist das Regierungspräsidium Stuttgart für die Ausweisung der Naturschutzgebiete und die Erteilung von Befreiungen zuständig. Der Vollzug ist Aufgabe des Landratsamtes.