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Schutzgebiete und Schutzobjekte

Einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der Artenvielfalt und des Landschaftsbildes leisten die Schutzgebiete, wie Landschafts- und Naturschutzgebiete und Schutzobjekte, wie Naturdenkmale.

Naturschutzgebiete

  • 20 Naturschutzgebiete mit einer Fläche von rund 391 ha im Landkreis Heilbronn
  • Schutz von Natur und Landschaft haben hohe Priorität, damit Tiere und Pflanzen sich ungestört entwickeln können
  • Im Naturschutzgebiet ist alles verboten, was den Naturhaushalt zerstören, beschädigen, verändern, nachhaltig stören oder die wissenschaftliche Forschung beeinträchtigen kann. Nur in Ausnahmefällen können von den Verboten Befreiungen erteilt werden.
  • Im Landkreis Heilbronn ist das Regierungspräsidium Stuttgart für die Ausweisung der Naturschutzgebiete und die Erteilung von Befreiungen zuständig. Der Vollzug ist Aufgabe des Landratsamtes.

Weitere Informationen

  • 51 Landschaftsschutzgebiete  (ca. 14.132 ha) gibt es im Landkreis Heilbronn. Dies entspricht einem Anteil von rund 13 Prozent der Fläche des Landkreises.
  • Natur und Landschaft sind hier besonders geschützt oder es sind besondere Pflegemaßnahmen erforderlich, um die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts zu erhalten.
  • Bedeutend für die naturverträgliche Erholung.
  • Alle Handlungen sind verboten, die den Charakter des Gebiets verändern oder dem Schutzzweck zuwiderlaufen. Von den Verboten können Befreiungen erteilt werden.
  • Im Landkreis Heilbronn ist das Landratsamt für die Ausweisung, den Vollzug sowie für die Erteilung von Erlaubnissen zuständig.

  • Im Landkreis Heilbronn liegen rund 100 km² des Naturparks Schwäbisch-Fränkischer-Wald und 90 km² des Naturparks Stromberg-Heuchelberg.
  • Als Naturparke werden großräumige Gebiete ausgewiesen, die sich durch ihre landschaftliche Schönheit auszeichnen und deswegen besonders attraktiv für die Erholung suchende Bevölkerung sind.
  • Sie werden vom Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum ausgewiesen. Für Handlungen, die dem Schutzzweck des Naturparks entgegenstehen, ist eine Erlaubnis notwendig. Für den Vollzug und die Erteilung von Erlaubnissen ist das Landratsamt zuständig.

  • Naturdenkmale sind Gebiete mit einer Fläche bis zu 5 ha (flächenhafte Naturdenkmale) oder Einzelbildungen der Natur (Naturgebilde, z. B. wertvolle Bäume), die wegen ihrer herausragenden Bedeutung für den Naturhaushalt oder ihrer spezifischen Eigenart geschützt und erhalten werden sollen.
  • Im Landkreis Heilbronn gibt es 337 Naturdenkmale. Sie werden durch Rechtsverordnung unter Schutz gestellt.
  • Die Beseitigung eines Naturdenkmals sowie alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Veränderung oder Beeinträchtigung führen können, sind verboten. Die Verkehrssicherungspflicht obliegt dem Grundstückseigentümer. Jede Pflege- oder Verkehrssicherungsmaßnahme muss mit der unteren Naturschutzbehörde im Vorfeld abgestimmt werden. Naturdenkmale haben oft gleichzeitig den Schutzstatus eines besonders geschützten Biotops.
  • Das Landratsamt ist für die Ausweisung und den Vollzug der Naturdenkmale verantwortlich. Für die Gebiete der Großen Kreisstädte und der mit ihnen bestehenden Verwaltungsgemeinschaften sind diese Städte selbst zuständig.

  •  Im Landkreis Heilbronn gibt es über 5600 durch das Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützte Biotope. Biotope sind Lebensgemeinschaften, die an spezifische Umweltbedingungen wie z. B. Nässe, Trockenheit oder Wärme besonders angepasst sind.
  • Alle Handlungen, die zu einer Zerstörung oder einer sonstigen erheblichen Beeinträchtigung  der Biotope führen können, sind verboten.
  • Das Landratsamt kann Ausnahmen von Verboten zulassen, wenn die Beeinträchtigungen ausgeglichen werden können. Für die Erteilung von Ausnahmen ist das Amt Bauen, Umwelt und Planung zuständig.
  • Eine Liste der besonders geschützten Biotope finden Sie unten.

Der Landkreis Heilbronn gehört mit ca. 13.165 ha, die als FFH (Flora, Fauna, Habitat) oder Vogelschutzgebiete ausgewiesen sind zu Natura 2000 - einem grenzüberschreitenden Netz von Schutzgebieten zur Erhaltung europäisch bedeutsamer Lebensräume sowie seltener Tier- und Pflanzenarten.

 

Zuständiges Amt

Bauen und Umwelt

07131 994-308
07131 4054790 oder 40547
Dienststelle: Kaiserstr. 1 (Postanschrift: Lerchenstr. 40)
74072 Heilbronn