Denn nach der Straßenverkehrsordnung (StVZO) dürfen Fahrzeuge und Ladung zusammen nicht höher als vier, nicht breiter als 2,55 Meter und nicht schwerer als 40 Tonnen sein.
So stellen Sie den Antrag
Den Antrag für einen Schwertransport können Sie bei der Straßenverkehrsbehörde einreichen, in deren Bezirk Sie Ihren Firmensitz oder Ihre Zweigniederlassung haben oder bei der Straßenverkehrsbehörde, in deren Bezirk die genehmigungspflichtige Fahrt beginnt.
Die Straßenverkehrsbehörde prüft aufgrund Ihrer Angaben, ob der Schwertransport möglich ist.
Die Bearbeitung der Anträge erfordert in der Regel ein bis zwei Wochen. (Siehe Antragsformular unten).
Am schnellsten geht es übrigens, wenn Sie die Erlaubnis über den kostenlosen Onlinedienst „VEMAGS – Verfahrensmanagement Großraum- und Schwertransporte“ beantragen. (Siehe Link unten).
Sie können die Erlaubnis aber auch schriftlich oder per Fax beantragen. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Strecke und der Anzahl der Fahrten.