Wer am Fahrdienst teilnehmen möchte, muss dem ASB folgende Nachweise vorlegen:
- Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „aG“
- Wohnsitznachweis, z. B. Personalausweis
Begleitpersonen werden kostenlos befördert, wenn die Notwendigkeit durch das Merkzeichen „B“ im Schwerbehindertenausweis nachgewiesen ist.
Fahrten sind normalerweise täglich von 9.00 Uhr bis 23.00 Uhr möglich. Die Bestellung einer Fahrt soll möglichst frühzeitig erfolgen.
In Anspruch genommen werden können pro Monat:
- eine Freifahrt (Hin- und Rückfahrt)
- eine 2. Fahrt mit 40 % Eigenbeteiligung
- eine 3. Fahrt mit 60 % Eigenbeteiligung
Die Eigenbeteiligung wird vom ASB errechnet und eingezogen. Sie entfällt für Personen,
- die Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB II oder XII
- oder ähnliche Leistungen im Rahmen der Kriegsopferfürsorge erhalten.
Die Hin- und Rückfahrt darf 60 km, die Einzelfahrt (Hin- oder Rückfahrt) 30 km nicht überschreiten. Nicht in Anspruch genommene Fahrten verfallen zum Monatsende.
Über weitere Einzelheiten erteilt der ASB Auskünfte (Kontakt siehe rechts).