Der Landkreis Heilbronn unterhält vier Erddeponien. Auf diesen darf nur unbelastetes Material (Bodenaushub mit den Zuordnungswerten Z 0, Z 1.1, Z 1.2 und DK 0) abgelagert werden.
Bitte beachten Sie:
- Erde mit den Zuordnungswerten Z 1.1, Z 1.2 oder DK 0 wird ausschließlich im Entsorgungszentrum Eberstadt angenommen.
- Erdaushub mit dem Zuordnungswert Z 0 wird in Eberstadt nicht angenommen.
- Dieses Material muss zu den anderen Deponien (Heuchelberg und Jagsthausen) transportiert werden.
Die Vermeidung und Verwertung von Erdmaterial hat Vorrang vor der Deponierung. Nach § 8 Abs. 1 Nr. 2a der Deponieverordnung ist dem Abfallwirtschaftsbetreib eine Anlieferungserklärung mit einer Verwertungsprüfung vorzulegen. Ab einer Menge von 10 m³ Erde ist eine Anlieferungserklärung (siehe unten) erforderlich.
Die Standorte der Erddeponien finden Sie in der untenstehenden Karte oder im Online-Abfallkalender.