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Erddeponien

Der Landkreis Heilbronn unterhält vier Erddeponien. Auf diesen darf nur unbelastetes Material (Bodenaushub mit den Zuordnungswerten Z 0, Z 1.1, Z 1.2 und DK 0) abgelagert werden.

Bitte beachten Sie:

  • Erde mit den Zuordnungswerten Z 1.1, Z 1.2 oder DK 0 wird ausschließlich im Entsorgungszentrum Eberstadt angenommen.
  • Erdaushub mit dem Zuordnungswert Z 0 wird in Eberstadt nicht angenommen.
  • Dieses Material muss zu den anderen Deponien (Heuchelberg und Jagsthausen) transportiert werden.

Die Vermeidung und Verwertung von Erdmaterial hat Vorrang vor der Deponierung. Nach § 8 Abs. 1 Nr. 2a der Deponieverordnung ist dem Abfallwirtschaftsbetreib eine Anlieferungserklärung mit einer Verwertungsprüfung vorzulegen. Ab einer Menge von 10 m³ Erde ist eine Anlieferungserklärung (siehe unten) erforderlich.

Die Standorte der Erddeponien finden Sie in der untenstehenden Karte oder im Online-Abfallkalender.

Lage und Öffnungszeiten der Erddeponien

Entsorgungszentren
Erddeponie
Häckselplatz
Recyclinghof