Logo Landkreis-Heilbronn

Landratsamt am Freitag, 10. Mai, geschlossen

Das Landratsamt Heilbronn ist wegen umfassender IT-Wartungsarbeiten am Freitag 10. Mai, geschlossen. Zusätzlich ist ab Mittwoch 8. Mai, 17 Uhr, bis Sonntag 12. Mai, das Landratsamt weder per Telefon, Fax oder E-Mail zu erreichen.

Davon betroffen sind alle Ämter in der Lerchenstraße, Kaiserstraße und Karlstraße, sowie die Straßenmeistereien. 

E-Mails, die während der Wartungsarbeiten an das Landratsamt gesendet werden, werden zugestellt, können jedoch erst am Montag, 13. Mai, gelesen werden. 

Für dringende Notfälle in lebenswichtigen Bereichen sind nachfolgend Notfallkontakte aufgelistet, bitte rufen Sie diese nur in Notfällen an.

  • Gesundheitsamt: 07131 19222
  • Amtstierarzt Veterinäramt: 07131 104 9 (Lagezentrum des Polizeipräsidiums Heilbronn)
  • Jugendamt: 07131 104 9 (Lagezentrum des Polizeipräsidiums Heilbronn)

Alle dort nicht aufgeführten Ämter und Bereiche sind in der genannten Zeit nicht erreichbar.

Die Online-Dienstleistungen des Landratsamtes Heilbronn sowie die Möglichkeit zur Online-Terminbuchung stehen während der Wartung weiterhin zur Verfügung.  

Ab Montag, 13. Mai, ist das Landratsamt wieder zu den gewöhnlichen Sprechzeiten erreichbar.

17.07.2023 Sonderprogramm „Spitze auf dem Land“ fördert Kleine und Mittlere Unternehmen

Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden Württemberg

Innovation ist der Schlüssel für die Spitzenstellung des Landes Baden-Württemberg als starker Wirtschaftsstandort. Der zunehmende globale Wettbewerb erfordert dauerhafte Anstrengungen für nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung im gesamten Land. Mit der Förderlinie „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ werden gezielt Impulse gesetzt, diese Position weiter auszubauen und Innovationen zu fördern.

Das Sonderprogramm richtet sich an Unternehmen, die das Potenzial zur Erlangung der Technologieführerschaft aufweisen. Unterstützt werden große umfassende Unternehmensinvestitionen in Gebäuden, Maschinen und Anlagen, die zur Entwicklung und wirtschaftlichen Nutzung neuer oder verbesserter Produktionsverfahren, Prozesse, Dienstleistungen und Produkte dienen. Zusätzlich sollen durch die unterstützten Projekte nachhaltige Beiträge zur Verbesserung der Ressourcen- und Energieeffizienz im Produktionsprozess generiert werden. In der aktuellen Förderperiode liegt der Fokus auf Unternehmen im Bereich Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie. Im Antrag ist entweder ein für das Unternehmen neues, eigenes Produkt oder eine neue, eigene Dienstleistung darzustellen.

Der Fördersatz beträgt für kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten bis zu 20 Prozent, für mittlere Unternehmen mit bis zu 100 Beschäftigten bis zu zehn Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Die Förderung ist im Regelfall auf höchstens 400.000 Euro pro Vorhaben begrenzt. Bei einem deutlichen Beitrag zur Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie kann die Förderung auf max. 500.000 € erhöht werden. Zuwendungen unter 200.000 Euro werden nicht bewilligt.

Anträge auf Aufnahme in das Förderprogramm können von der Gemeinde zusammen mit dem Unternehmen bis zum 31.08.2023 parallel im Landratsamt Heilbronn und Regierungspräsidium Stuttgart gestellt werden. 

Die Antragsformulare sind unter 

rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Land/ELR/Seiten/EFRE.aspx 

und weitere Informationen unter mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/laendlicher-raum/foerderung/efre/spitze-auf-dem-land/ abrufbar.