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Online Termin vereinbaren

Wenn Sie persönlich bei der Führerscheinstelle vorsprechen wollen, ist grundsätzlich eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich. 

Bitte wählen Sie Ihr Anliegen und informieren sich über die Möglichkeit einer Terminbuchung.

Wenn Sie einen Antrag stellen wollen (z. B. Verlängerung Klasse C / CE) ist eine persönliche Vorsprache beim Landratsamt nicht mehr erforderlich. 

Bitte stellen Sie den Antrag entweder bei Ihrem Rathaus oder drucken Sie den Antrag über unsere Homepage aus. Anschließend können Sie den Antrag sowie alle erforderlichen Dokumente über den Postweg bei uns einreichen. Sie finden alle Antragsarten und Voraussetzungen unter „Rund um den Führerschein“. 

Darüber hinaus bieten wir inzwischen die Onlineantragstellung für folgende Antragsarten an: Ersterteilung, Erweiterung, BF 17 und Personenbeförderungsschein.

Bitte nutzen Sie diese Möglichkeit, um eine persönliche Vorsprache beim Rathaus zu vermeiden und Papier zu sparen. 

Bei Rückfragen zum Thema Entziehung der Fahrerlaubnis, Eignungsüberprüfungsmaßnahmen (fachärztliche Begutachtung, mpu, Fahrprobe), Neuerteilung der Fahrerlaubnis, Punktemaßnahmen oder Akteneinsicht, melden Sie sich bitte telefonisch unter 07131 994-1010 oder schreiben Sie uns eine E-Mail.

Nach Rücksprache mit Ihrem / Ihrer Sachbearbeiter /-in  kann Ihr Anliegen entweder über den telefonischen bzw. elektronischen Weg geklärt oder ein individueller Termin vereinbart werden.

Wenn Sie z. B. die Erweiterung einer Klasse beantragt haben, erhalten Sie einen Brief, sobald der Antrag bearbeitet wurde. Den neuen Kartenführerschein erhalten Sie anschließend entweder über den TÜV (falls Prüfung erforderlich) oder über die Führerscheinstelle. In diesem Fall erhalten Sie eine schriftliche Vorladung durch uns, sobald Ihr Kartenführerschein bei uns eingegangen ist. 

Sie können uns daraufhin Ihren alten Kartenführerschein übersenden, sodass Sie den neuen Kartenführerschein über den Postweg erhalten. Solange Ihr alter Kartenführerschein unterwegs ist und Ihr neuer Führerschein Sie noch nicht erreicht hat, dürfen Sie weiterhin von denen Ihnen bereits erteilter Klassen am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Sollte es sich um eine neue oder abgelaufene Klasse handeln, ist die Nutzung erst möglich, sobald Sie den neuen Führerschein erhalten haben. 

Alternativ können Sie sich einen Termin für die persönliche Aushändigung buchen. Für diesen Fall können Sie folgenden Link nutzen. Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis / Reisepass und den alten Führerschein für die Tausch mit. Alternativ kann auch eine bevollmächtigte Person für Sie vorsprechen. 

Rein vorsorglich weisen wir Sie ausdrücklich darauf hin, dass die Terminbuchung ausschließlich für die Abholung eines Kartenführerscheins nach vorheriger schriftlicher Vorladung genutzt werden kann. 
Alle anderen Anliegen fallen nicht unter diese Buchung und können vor Ort ggf. nicht geklärt werden. 
Wenn Sie einen Antrag stellen wollen, ist eine persönliche Vorsprache beim Landratsamt nicht mehr erforderlich. Bitte reichen Sie diesen über das Rathaus ein oder drucken den Antrag über unsere Homepage („Rund um den Führerschein“) aus und lassen uns alle Unterlagen über den Postweg zukommen.

Sollten Sie noch keinen Kartenführerschein besitzen, müssen Sie zunächst beim Rathaus einen Antrag auf Umtausch stellen. Innerhalb dieses Antrags besteht die Möglichkeit die Beantragung eines Internationalen Führerscheins zusätzlich anzukreuzen.

Ansonsten übersenden Sie uns bitte postalisch einen formlosen Antrag, in welchem Sie die Erteilung eines Internationalen Führerscheins anfordern. Fügen Sie Ihrem Antrag bitte eine Kopie Ihres Führerscheins, eine Kopie Ihres Personalausweises bzw. Reisepasses sowie ein biometrisches Lichtbild hinzu. Der Internationale Führerschein wird Ihnen gemeinsam mit der Rechnung auf dem Postweg zugestellt. 

Sollten Sie den Internationalen Führerschein binnen weniger Tage benötigen, vereinbaren Sie bitte einen Termin über folgenden Link. Dadurch ist es möglich Ihnen den Internationalen Führerschein direkt nach der persönlichen Vorsprache auszuhändigen.

Bitte beachten Sie, dass pro Termin nur ein Internationaler Führerschein erstellt werden kann. Sollten Sie mehrere Internationale Führerscheine z. B. für Familienmitglieder benötigen, müssen entsprechende weitere Termine gebucht werden. 

Alternativ können Sie sich auch durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Die bevollmächtigte Person benötigt eine schriftliche Vollmacht, die oben aufgeführten Unterlagen sowie Ihren Pass oder Personalausweis und muss sich selbst durch einen Ausweis legitimieren können.

Rein vorsorglich weisen wir Sie ausdrücklich darauf hin, dass die Terminbuchung ausschließlich für einen Internationalen Führerschein genutzt werden kann.
Alle anderen Anliegen fallen nicht unter diese Buchung und können vor Ort ggf. nicht geklärt werden.
Wenn Sie einen Antrag stellen wollen, ist eine persönliche Vorsprache beim Landratsamt nicht mehr erforderlich. Bitte reichen Sie diesen über das Rathaus ein oder drucken den Antrag über unsere Homepage („Rund um den Führerschein“) aus und lassen uns alle Unterlagen über den Postweg zukommen.