Dies gilt nicht nur für motorsportliche Veranstaltungen und Oldtimer-Ausfahrten sondern auch für Radrennen, Triathlonveranstaltungen, Volksläufe, Umzüge, Märkte, Polterabende und Straßenfeste.
Größere Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum erfordern eine sorgfältige Planung und die Abstimmung mehrerer Behörden (Straßenverkehrsbehörde, Polizei, Straßenbauamt, Naturschutzbehörde, usw.).
Bitte besprechen Sie die notwendigen Details deshalb rechtzeitig mit uns.
Antragsverfahren:
Ein Antrag kann schriftlich oder per Fax gestellt werden. Wichtig sind Angaben über Art, Ort und Zeitraum der Veranstaltung und Name und Anschrift der Veranstalter. Nachweise über ausreichenden Versicherungsschutz, Teilnehmerlisten, Streckenpläne und Terminpläne sollten Sie Ihrem Antrag beifügen.
Stellen Sie Ihren Antrag bitte rechtzeitig, da die Bearbeitung bis zu zwei Monate dauern kann.
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Art der Veranstaltung.
Hinweis:
Das Landratsamt ist Untere Straßenverkehrsbehörde für den Landkreis Heilbronn. Eigene Zuständigkeiten haben:
- Eppingen (mit Gemmingen und Ittlingen)
- Bad Rappenau (mit Kirchardt und Siegelsbach)
- Bad Friedrichshall (mit Oedheim und Offenau)
- Neckarsulm