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Verlängerung C/CE-Klassen

Die LKW-Klassen müssen alle fünf Jahre verlängert werden. Wenn Sie die alte Klasse 2 besitzen, endet die Berechtigung, die entsprechenden Fahrzeuge zu führen, mit der Vollendung des 50. Lebensjahres.

Voraussetzung:
Sie begründen Ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Heilbronn. Wenn Sie im Stadtkreis Heilbronn wohnhaft sind, ist die Führerscheinstelle der Stadt Heilbronn für Sie zuständig.

Antragstellung:
Sie können den Antrag bei Ihrem Rathaus stellen oder Sie drucken den Antrag über diese Seite aus und reichen uns alle erforderlichen Unterlagen per Post ein. Eine persönliche Vorsprache beim Landratsamt ist nicht erforderlich.  
 
Folgende Unterlagen benötigen Sie:

  • Antrag Verlängerung C/CE (s. unten)
  • Kopie gültiger Personalausweis / Reisepass
  • Kopie Führerschein
  • Aktuelles biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
  • Vordruck zur Herstellung eines Kartenführerscheins (s. unten)
  • Ärztliche Untersuchung nach § 11 Abs. 9 i. V. m. Anlage 5 Nr. 1 FeV im Original (nicht älter als ein Jahr)
  • Augenärztliche Untersuchung nach § 12 Abs. 6 i. V. m. Anlage 6 Nr. 2 FeV im Original (nicht älter als zwei Jahre)

Hinweise:
Gesetzlich können Sie den Verlängerungsantrag bereits sechs Monate vor Ablauf der Klasse einreichen. Der Verlust des Besitzstandes kann dabei ausgeschlossen werden. Um eine fristgerechte Verlängerung sicherzustellen, sollten Sie den Antrag mindestens drei bis vier Monate vor Ablauf der Klasse einreichen.

Wenn Sie zusätzlich den Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN; ehemalig Schlüsselzahl 95) benötigen, können Sie dies auf dem Antrag ankreuzen. Bitte legen Sie hierzu die 5 Module bzw. die Grundqualifikation bei der Antragstellung vor, wenn Ihnen diese im Original ausgehändigt wurde. Falls nicht, sind die Unterlagen für die Behörden online abrufbar. 

Nachdem der Antrag geprüft wurde, werden der Führerschein sowie der FQN bei der Bundesdruckerei beantragt. Der FQN wird i. d. R. schneller hergestellt und Ihnen gleich im Anschluss per Direktversand zugeschickt. Sobald der neue Führerschein bei uns eingeht, werden Sie schriftlich informiert. Nach der schriftlichen Aufforderung können Sie uns Ihren alten Führerschein übersenden, um den neuen Führerschein auf dem Postweg zu erhalten. Alternativ können Sie über die Homepage einen Termin zur persönlichen Abholung vereinbaren. Wir weisen darauf hin, dass der FQN nur in Verbindung mit dem Führerschein mit den gültigen Klassen verwendet werden kann.