Logo Landkreis-Heilbronn

Zutritt zum Landratsamt

Besuche im Landratsamt Heilbronn sind in den meisten Bereichen ohne vorherige Terminvereinbarung möglich. Ausnahme sind die Zulassungsstelle, die Führerscheinstelle, das Ausländeramt, die Bereiche Leistung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Hilfen innerhalb und außerhalb von Einrichtungen, die Wohngeldstelle und die Waffenbehörde. Bitte informieren Sie sich hier über die Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung mit diesen Bereichen.

Verlorene/gestohlene Kennzeichen

Sie benötigen folgende Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Bescheinigung der Hauptuntersuchung (HU)
  • Evtl. das verbliebene Kennzeichenschild
  • Gültigen Personalausweis oder Reisepass.
  • Bei Verlust: Abgabe einer Versicherung an Eides Statt persönlich durch den zum Verlustzeitpunkt verantwortlichen Fahrer. Falls der Fahrer nicht zuzuordnen ist, durch den Halter. Bei auf Gewerbebetriebe zugelassenen Fahrzeugen ist in diesem Fall die Versicherung an Eides statt durch den Geschäftsführer bzw. Prokuristen abzugeben. Entsprechend sind eine aktuelle Gewerbeanmeldung und ein aktueller Registerauszug vorzulegen.
    Bei Diebstahl: Abgabe einer Versicherung an Eides Statt persönlich durch den Halter, Geschäftsführer, etc. oder Vorlage eines Polizeiberichts über den Diebstahl.

Erneuerung der Stempelplakette

Sie benötigen folgende Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Bescheinigung der Hauptuntersuchung (HU)
  • Beide Kennzeichenschilder