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Landtagswahl 2026 Allgemeine Informationen zur Landtagswahl am 8. März 2026

Am 8. März 2026 findet die Wahl des 18. Landtages von Baden-Württemberg statt. Der Landkreis Heilbronn ist dabei in folgende Wahlkreise eingeteilt:

Wahlkreis Nr. 18 Heilbronn:
Stadtkreis Heilbronn, Flein, Leingarten, Nordheim und Talheim.

Wahlkreis Nr. 19 Eppingen:
Abstatt, Bad Rappenau, Beilstein, Brackenheim, Cleebronn, Eppingen, Gemmingen, Güglingen, Ilsfeld, Ittlingen, Kirchardt, Lauffen am Neckar, Massenbachhausen, Neckarwestheim, Pfaffenhofen, Schwaigern, Siegelsbach, Untergruppenbach und Zaberfeld.

Wahlkreis Nr. 20 Neckarsulm:
Bad Friedrichshall, Bad Wimpfen, Eberstadt, Ellhofen, Erlenbach, Gundelsheim, Hardthausen am Kocher, Jagsthausen, Langenbrettach, Lehrensteinsfeld, Löwenstein, Möckmühl, Neckarsulm, Neudenau, Neuenstadt am Kocher, Obersulm, Oedheim, Offenau, Roigheim, Untereisesheim, Weinsberg, Widdern und Wüstenrot.

Gewählt wird in Baden-Württemberg in insgesamt 70 Wahlkreisen nach Wahlvorschlägen von Parteien. Jeder Wähler hat zwei Stimmen, eine Erststimme für die Wahl eines Kreiswahlvorschlags und eine Zweitstimme für die Wahl einer Landesliste.

Die Amtszeit des Landtags von Baden-Württemberg beträgt 5 Jahre. Der Landtag besteht aus 120 Abgeordneten, wobei sich diese Zahl durch Überhang- und Ausgleichsmandate erhöhen kann.

Wahlberechtigt sind Deutsche, die am Wahltag

  • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg ihre (Haupt-)Wohnung haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Vom Wahlrecht ausgeschlossen ist, wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt.

Voraussetzung für die Ausübung des Wahlrechts ist, dass der Wahlberechtigte in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. Zuständig hierfür ist das jeweilige Bürgermeisteramt.

Zuständiges Amt

Kreistag und Innere Verwaltung

07131 994-270
07131 994-150
Lerchenstraße 40
74072 Heilbronn