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Landratsamt am Freitag, 10. Mai, geschlossen

Das Landratsamt Heilbronn ist wegen umfassender IT-Wartungsarbeiten am Freitag 10. Mai, geschlossen. Zusätzlich ist ab Mittwoch 8. Mai, 17 Uhr, bis Sonntag 12. Mai, das Landratsamt weder per Telefon, Fax oder E-Mail zu erreichen.

Davon betroffen sind alle Ämter in der Lerchenstraße, Kaiserstraße und Karlstraße, sowie die Straßenmeistereien. 

E-Mails, die während der Wartungsarbeiten an das Landratsamt gesendet werden, werden zugestellt, können jedoch erst am Montag, 13. Mai, gelesen werden. 

Für dringende Notfälle in lebenswichtigen Bereichen sind nachfolgend Notfallkontakte aufgelistet, bitte rufen Sie diese nur in Notfällen an.

  • Gesundheitsamt: 07131 19222 (Integrierte Leitstelle)
  • Amtstierarzt Veterinäramt: 07131 104 9 (Lagezentrum des Polizeipräsidiums Heilbronn)
  • Jugendamt: 07131 104 9 (Lagezentrum des Polizeipräsidiums Heilbronn)

Alle dort nicht aufgeführten Ämter und Bereiche sind in der genannten Zeit nicht erreichbar.

Die Online-Dienstleistungen des Landratsamtes Heilbronn sowie die Möglichkeit zur Online-Terminbuchung stehen während der Wartung weiterhin zur Verfügung.  

Ab Montag, 13. Mai, ist das Landratsamt wieder zu den gewöhnlichen Sprechzeiten erreichbar.

Kinder- und Jugendärztlicher Dienst

Im Dienste der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen.
Zwei Kinder liegen lachend in der Wiese.
Quelle: Adobe Stock

Zu den Aufgaben des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes gehören:

  • Begutachtung von Kindern für andere Behörden mit unterschiedlichen Fragestellungen (z. B.: Eingliederungshilfe, Sonderbeförderung)
  • Beratung bei Schulproblemen (Aufmerksamkeitsdefizit- syndrom, Dyskalkulie)
  • Beratung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen in sozialen Notlagen
  • Überwachung der Hygienestandards und Bekämpfung und Verhütung von ansteckenden Krankheiten in Kindergärten und Schulen
  • Beratung bei Läusebefall
  • Gesundheitsförderung von Kindergarten- und Schulkindern
  • Initiierung und Koordinierung von Gesundheitsaktionen

Vorschuluntersuchung in zwei Schritten

Kleines Mädchen beim Vorschultest
Quelle: Fotografie Dietmar Strauß, Besigheim

  • Eltern und Erzieherinnen erhalten einen Fragebogen zum Kind
  • Screeninguntersuchungen durch die Sozialmedizinischen Assistentinnen des Gesundheitsamtes: Es werden ein Hörtest, ein Sehtest, Sprachtests, motorische und kognitive Tests durchgeführt.
  • Die Ergebnisse der Screeninguntersuchungen und die ausgefüllten Fragebögen bewertet eine Schulärztin und bei Bedarf werden eine spezielle Sprachtestung (SETK) oder / und ein ärztlicher Untersuchungstermin veranlasst.


  • Die Erzieherinnen erhalten einen weiteren Fragebogen zum Entwicklungsstand des Kindes
  • Die Kooperationslehrer geben Stellungnahmen ab
  • Die Schulärztin entscheidet unter Einbeziehung der Untersuchungsergebnisse in Schritt eins und den Informationen der Erzieherinnen und Kooperationslehrer, ob ein ärztlicher Untersuchungstermin erfolgt.

Bei den ärztlichen Terminen wird großen Wert auf die Anwesenheit mindestens eines Erziehungsberechtigten gelegt. Bei den Screeninguntersuchungen ist die Anwesenheit der Eltern erwünscht, aber nicht unbedingt erforderlich.

Die Angaben auf den Fragebögen sind freiwillig. Die Weitergabe der Fragebögen an das Gesundheitsamt erfolgt nur, wenn die Eltern einverstanden sind.

Ziel der Vorschuluntersuchung ist, den Erziehungsberechtigten Hilfestellungen zur Einschulung ihrer Kinder zu geben und die Weichen für eventuell erforderliche Förderungen zu stellen. Auch wenn Eltern ihr Kind frühzeitig einschulen oder es zurückstellen lassen wollen, ist diese Untersuchung wichtig als Grundlage für die richtige Entscheidung.

Weitere Aufgaben

Regelmäßig gehen die Mitarbeiter des zahnärztlichen Dienstes in Kindergärten und Schulen und zeigen den Kindern spielerisch, wie sie richtig ihre Zähne putzen. Und das mit großem Erfolg: Der Anteil der Kinder mit kariösen Zähnen ist deutlich zurückgegangen, wie die Untersuchungen in Kindergärten und Schulen zeigen. Eine weitere Aufgabe ist die Begutachtung von Heil- und Kostenplänen bei Zahnersatz für Asylbewerber und Sozialhilfeempfänger.

Zuständiges Amt

Gesundheitsamt

07131 994-330
07131 994-625; Fax-Nr. ausschließlich für Meldungen nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG): 07131 994-174
Lerchenstraße 40
74072 Heilbronn

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