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23.08.2023 Landkreis Heilbronn fördert als erster Landkreis kleine Solaranlagen für den eigenen Balkon mit 100 Euro

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Ein Stecker auf einer Solarplatte
Quelle: Robert Poorten - stock.adobe.com

Um den Einsatz erneuerbarer Energien verstärkt im Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger zu verankern, fördert der Landkreis Heilbronn als erster Landkreis im Regierungsbezirk Stuttgart seit 1. August Stecker-Solargeräte mit 100 Euro pro Antragsteller.

Bislang wurden bereits über 100 Anträge eingereicht und genehmigt. Insgesamt steht ein Gesamtfördervolumen von 100.000 Euro für 1000 Anträge zur Verfügung. Damit leistet der Landkreis Heilbronn einen weiteren lokalen Beitrag zum Klimaschutz und zur Verringerung von Treibhausgasemissionen.

Antragsberechtigt sind alle natürlichen Personen, insbesondere Vermieterinnen und Vermieter, Mieterinnen und Mieter oder Eigentümerinnen und Eigentümer einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus bzw. eines Einfamilienhauses innerhalb des Landkreises Heilbronn. 

Gefördert wird die Installation von Stecker-Solargeräten – auch Balkon-Photovoltaik, Balkonkraftwerk oder Plug-In-Photovoltaik genannt –, wenn sie ausschließlich privat genutzt und nach dem 1. August 2023 beschafft wird. 

Zudem muss die Anlage allen gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Gemäß der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg werden darunter derzeit Solarmodule mit einer Leistung von bis zu 600 Watt und einem Wechselrichter verstanden, die an einen Stromkreis angeschlossen werden. Mit Blick auf eine gesetzliche Anpassung, die voraussichtlich in den kommenden Monaten erfolgen wird, können aber auch schon jetzt 800-Watt-Anlagen installiert werden, wenn diese bis zur Gesetzesnovelle nachweislich auf 600 Watt gedrosselt werden können.

Die Förderung muss online unter www.landkreis-heilbronn.de/foerderung-stecker-solargeraete beantragt werden. Einzureichen sind die Rechnung des Stecker-Solargeräts sowie der Anmeldenachweis beim örtlichen Netzbetreiber. Der Förderantrag kann nach Inbetriebnahme des Solargeräts gestellt werden, allerdings erlischt der Anspruch auf Förderung sechs Monate nach Inbetriebnahme.