Voraussetzungen
Wichtige Gründe für eine Namensänderung können beispielsweise sein, wenn der Familienname
- anstößig oder lächerlich klingt,
- Schwierigkeiten in der Schreibweise oder bei der Aussprache verursacht, die den Namensträger stark behindern,
- aus familiären Gründen geändert werden soll, z. B. wenn ein Pflegekind den Namen seiner Pflegefamilie erhalten soll.
Vornamen von Kindern, die älter als ein Jahr und jünger als 16 Jahre sind, sollen nur aus schwerwiegenden Gründen zum Wohl des Kindes geändert werden. Durch die Namensänderung darf kein falscher Eindruck über familiäre Zusammenhänge erweckt werden. Sie kommt auch nicht in Betracht, wenn der Name dem Namensträger nicht gefällt, etwa weil er fremdsprachigen Ursprungs ist. Auch der Wunsch, eine Identifizierung etwa durch Gläubiger zu erschweren oder einen Namen vor dem Aussterben zu bewahren, rechtfertigt eine Namensänderung grundsätzlich nicht.
Weitere Voraussetzungen für Namensänderungen:
- Sie sind Deutscher oder unterstehen als Asylberechtigter, ausländischer Flüchtling, Staatenloser, heimatloser Ausländer oder Kontingentflüchtling deutschem Recht.
- Sie haben Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland. Bei einem dauerhaften Auslandsaufenthalt richtet sich die Zuständigkeit für die Namensänderung nach dem letzten Wohnsitz oder Aufenthalt.