Informationen zur Namensänderung nach dem Namenänderungsgesetz und den Onlinedienst finden Sie auf unserem Serviceportal.
Öffentlich-rechtliche Namensänderung
Nichtgefallen allein genügt nicht
Wer seinen Namen ändern möchte, muss einen wichtigen Grund vorweisen können. Grundsätzlich gilt, dass das private Interesse an der Änderung des Namens schwerer wiegen muss, als das schutzwürdige öffentliche Interesse oder ein Interesse Dritter an der Beibehaltung des Namens.
Wer seinen Namen ändern möchte, muss einen wichtigen Grund vorweisen können. Grundsätzlich gilt, dass das private Interesse an der Änderung des Namens schwerer wiegen muss, als das schutzwürdige öffentliche Interesse oder ein Interesse Dritter an der Beibehaltung des Namens.
Zuständiges Amt
Sicherheit und Ordnung
07131 994-524
07131 994-199
Sicherheit-und-Ordnung@landratsamt-heilbronn.de
Link zur sicheren Kommunikation
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Lerchenstraße 40
74072 Heilbronn Link zur sicheren Kommunikation