Logo Landkreis-Heilbronn

Öffentlich-rechtliche Namensänderung

Nichtgefallen allein genügt nicht

Wer seinen Namen ändern möchte, muss einen wichtigen Grund vorweisen können. Grundsätzlich gilt, dass das private Interesse an der Änderung des Namens schwerer wiegen muss, als das schutzwürdige öffentliche Interesse oder ein Interesse Dritter an der Beibehaltung des Namens.

Informationen zur Namensänderung nach dem Namenänderungsgesetz und den Onlinedienst finden Sie auf unserem Serviceportal.

zum Serviceportal

Zuständiges Amt

Sicherheit und Ordnung

07131 994-524
07131 994-199
Lerchenstraße 40
74072 Heilbronn

Link zur sicheren Kommunikation