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Radverkehrskonzept Landkreis Heilbronn

Ende 2018 wurde durch Beschluss des Kreistags eine neue, zukunftsweisende Radverkehrskonzeption für den Landkreis Heilbronn erstellt.
Das Deckblatt des Radverkehrskonzepts 2018 Landkreis Heilbronn
Quelle: Landratsamt Heilbronn

Ein Hauptbestandteil dieser Konzeption sind Maßnahmen zum Neu- und Ausbau von regionalen Radwegeverbindungen sowie Vorschläge zu Markierungslösungen für die Verkehrssicherheit und zur Anbindung an den ÖPNV. Mitbetrachtet werden auch sichere Verbindungen für Pendlerinnen und Pendler sowie Schülerinnen und Schüler und Anbindungsmöglichkeiten an Gewerbegebiete. Dem Konzept ist zudem ein ausführlicher Klimaschutzbericht beigefügt.

Für die Umsetzung der Maßnahmen sind die Baulastträger zuständig. Der Landkreis als Baulastträger an Kreisstraßen, fokussiert sich dabei zunächst auf die fünf Neubau-Maßnahmen mit der höchsten Priorität.

Fördermittel zum Bau von Radwegen an Kreis- und Gemeindestraßen

Der Landkreis Heilbronn stellt Fördermittel für Maßnahmen, die in der Radverkehrskonzeption des Landkreises aufgeführt sind, bereit. Damit möchte der Landkreis die Kommunen bei der Umsetzung der Maßnahmen zusätzlich zu den Bundes- und Landesfördermittel unterstützen. Mehr Informationen zur Förderung finden Sie unter "Downloads".

Markierungslösungen aus dem Radverkehrskonzept

Schutzstreifen sind für den Radverkehr an innerörtlichen Durchgangsstraßen häufig eine geeignete Form der Radverkehrsführung. Sie schaffen sowohl Raum als auch Aufmerksamkeit für Radfahrende und macht sie für den Autoverkehr sichtbar. Der Landkreis Heilbronn hat verschiedene Markierungslösungen aus dem Radverkehrskonzept umgesetzt.

Ein roter Fahrradschutzstreifen ist auf einer Straße markiert.
Quelle: Landratsamt Heilbronn

Markierung Fahrradschutzstreifen

Ein roter Fahrradschutzstreifen ist auf einer Straße markiert.
Quelle: Landratsamt Heilbronn

Überführung Radweg auf Fahrbahn am Beginn/Ende von Radwegen

Ein Fahrradschutzstreifen ist auf einer Straße markiert.
Quelle: Landratsamt Heilbronn

Überführung Radweg auf Fahrbahn am Beginn/Ende von Radwegen 

Eine Straße mit abgesenktem Bordstein.
Quelle: Landratsamt Heilbronn

Bordsteinabsenkung

Vier Regeln ermöglichen, dass der Verkehr mit den neuen Schutzstreifen problemlos weiterrollen kann. Es gilt: Nebeneinander statt Gegeneinander.

  • Grundsätzlich ist der Schutzstreifen für Radfahrende reserviert. Autos dürfen ihn nur im Bedarfsfall überfahren, ohne dabei Fahrradfahrende zu gefährden.
  • Autos müssen beim Überholen einen Seitenabstand von 1,5 m einhalten
  • Das kurzzeitige Halten und Parken mit dem Auto ist auf dem Schutzstreifen nicht erlaubt
  • Schutzstreifen dürfen nur in Fahrtrichtung benutzt werden. Geister-Radelnde gefährden sich und andere Verkehrsteilnehmende überdurchschnittlich.

Zuständiges Amt

Mobilität und Nahverkehr

07131 994-420
07131 994-83420
Lerchenstr. 40
74072 Heilbronn