Der Landkreis Heilbronn beschildert die regionalen Radwegeverbindungen und das touristische Radroutennetz (TG HeilbronnerLand). Für die Beschilderung der Radwege wird ein einheitliches System verwendet, welches sich bei Größe und Profil an dem Standard des Landes Baden-Württemberg und der Forschungsgesellschaft für Straßen und Verkehr (FGSV) orientiert.
Zutritt zum Landratsamt
Besuche im Landratsamt Heilbronn sind in den meisten Bereichen ohne vorherige Terminvereinbarung möglich. Ausnahme sind die Führerscheinstelle, das Ausländeramt, die Bereiche Leistung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Hilfen innerhalb und außerhalb von Einrichtungen, die Wohngeldstelle und die Waffenbehörde. Bitte informieren Sie sich hier über die Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung mit diesen Bereichen.
Radwegebeschilderung
Elemente der Fahrradwegweisung
Hauptwegweiser werden nur dort eingesetzt, wo eine Entscheidungssituation vorliegt, also in der Regel dort, wo sich zwei Verbindungen mit Fahrradwegweisung kreuzen oder verzweigen sowie an verkehrswichtigen Standorten (z. B. an Bahnhöfen).
Zwischenwegweiser dienen lediglich der Kennzeichnung des Streckenverlaufs und der Bestätigung der Fahrtrichtung.
Zuständiges Amt
Mobilität und Nahverkehr
07131 994-83420
mobilitaet-nahverkehr@landratsamt-heilbronn.de