Der Umgang mit Waffen und Munition ist im Waffengesetz geregelt. Das Gesetz unterteilt in Waffen und Munition, die ohne Erlaubnis besessen werden können und solche, für die eine Erlaubnis benötigt wird. Wer mit diesen Waffen oder Munition umgeht, ohne die nötige Erlaubnis zu besitzen, begeht eine Straftat.
Erlaubnisse können auch für einzelne Arten des Umgangs mit solchen Waffen oder Munition notwendig sein, die ansonsten erlaubnisfrei besessen werden können (z. B. das Führen von Schreckschusswaffen).
Allgemeine Voraussetzungen für eine waffenrechtliche Erlaubnis sind:
- Zuverlässigkeit
- Persönliche Eignung
- Sachkundenachweis
- Bedürfnisnachweis
- Mindestalter 18 Jahre (je nach Waffe auch höher)
Weitere Hinweise hierzu finden Sie unter dem jeweiligen Stichwort auf dieser Seite. Sollten Sie dort nicht die Antwort auf Ihre Frage finden, helfen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Waffenbehörde gerne weiter.
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