Wohngeld erhalten für selbstgenutzten Wohnraum
- Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers als Mietzuschuss,
- Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung als Lastenzuschuss,
- Eigentümer eines Mehrfamilienhauses als Mietzuschuss,
- Heimbewohner, die nicht nur vorübergehend aufgenommen sind.
Ob und in welcher Höhe Wohngeld zusteht, hängt ab von
- der Zahl der zum Haushalt rechnenden Familienmitglieder,
- der Höhe des Gesamteinkommens des Familienhaushalts,
- der Höhe der zuschussfähigen Miete oder der Belastung aus Bewirtschaftung und Kapitaldienst.