Schäden im Landschaftshaushalt soll vorgebeugt und - wo bereits entstanden - sollen sie ausgeglichen werden. Landschaftspflege bedeutet nicht die Landschaft in einen Urzustand zurückzuversetzen, sondern die Gestaltung einer Kulturlandschaft. Ohne land- und forstwirtschaftliche Nutzung ist der Charakter vieler Erholungslandschaften nicht zu bewahren.
Zuschüsse für Landschaftspflege
Für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zum Erhalt der vielfältigen Landschaft können Zuschüsse im Bereich von Schutzgebieten gewährt werden. Die Grundlage der Förderung ist die Landschaftspflegerichtlinie des Landes Baden-Württemberg. Landwirte, Privatpersonen und Verbände erhalten einen finanziellen Ausgleich für Einschränkungen in der Bewirtschaftung sowie für die Pflege von Grundstücken (Vertragsnaturschutz).