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EU-Dienstleistungsrichtlinie und Einheitlicher Anprechpartner

Wesentliches Ziel der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie ist die Beseitigung bürokratischer Hindernisse im Dienstleistungsverkehr innerhalb der EU, den Zugang zum Dienstleistungsmarkt in allen Mitgliedstaaten zu vereinfachen und grenzüberschreitende Dienstleistungsangebote zu fördern.

Der Einheitliche Ansprechpartner (EAP) nach der EU-Dienstleistungsrichtlinie ist zuständig für Information, Beratung und Aufgaben der Verfahrensabwicklung zur Aufnahme oder Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit.

Zur Kontaktaufnahme mit dem EAP oder mit der zuständigen Stelle steht Ihnen das Internet-Portal von Service BW zur Verfügung. Hier erfahren Sie alles über die gesetzlichen Voraussetzungen für das von Ihnen geplante Vorhaben, über Zuständigkeiten sowie regionaltypische Besonderheiten. Außerdem finden Sie hier auch die erforderlichen Formulare.

Sie können mit dem Einheitlichen Ansprechpartner des Landratsamts über die Virtuelle Poststelle rechts sicher kommunizieren. 

Bei diesen Verfahren können Sie direkt mit dem Fachamt Kontakt aufnehmen

  • Gaststättenerlaubnis, auch vorläufige
  • Weiterführung einer Gaststätte durch Erben
  • Reisegewerbekarte
  • Erlaubnis für Makler, Bauträger und Baubetreuer
  • Erlaubnis für Spielhallen
  • Überwachungsbedürftiges Gewerbe
  • Messen, Ausstellungen und Märkte gewerblich veranstalten
  • Erlaubnis zur Herstellung oder zum Handel mit Waffen
  • Erlaubnis zum gewerblichen Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen
  • Befähigungsschein zum Umgang und/oder Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen (gewerblich)
  • Waffen- oder Munitionssachverständige- Erwerb oder Besitz von Schusswaffen
  • Waffen oder Munition – Überlassen durch einen Waffenhändler
  • Schießstätten gewerblich betreiben
  • Erlaubnis für den gewerbsmäßigen Transport von Abfällen
  • Erlaubnis für die Abfallvermittlung
  • Sammeln von wildlebenden Tieren und Pflanzen – naturschutzrechtliche Erlaubnis

Über die internen Links unten kommen Sie direkt zu diesen Themen.

 

Zuständiges Amt

Bauen und Umwelt

07131 994-308
07131 4054790 oder 40547
Dienststelle: Kaiserstr. 1 (Postanschrift: Lerchenstr. 40)
74072 Heilbronn