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Antrag für Tierhalter

Wenn Sie als Tierhalter oder Tierhalterin neu mit der Tierhaltung beginnen, müssen Sie Ihre Tiere beim Veterinäramt anmelden. Dies gilt sowohl für landwirtschaftliche Nutztiere, als auch Tiere zur privaten Nutzung.

Folgende Tierhaltungen sind dem Veterinäramt anzuzeigen:

  • Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Einhufer, Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln und Laufvögel (§ 26 Abs. 1 Satz 1 Viehverkehrsverordnung)
  • Gehegewild, Kameliden und sonstige Klauentiere (§ 45 Abs. 1 Satz 1 Viehverkehrsverordnung)
  • Bienen (§ 1a Bienenseuchenverordnung)
  • Bestimmte Fischhaltungen (§§ 3 - 6 Fischseuchenverordnung)

Die Anzeige ist erforderlich, damit das Veterinäramt im Seuchenfall schnell und effektiv die erforderlichen Bekämpfungsmaßnahmen einleiten und überwachen kann. Die Anzeige der Tierhaltung ist für Sie kostenlos. 

Weitere rechtliche Prüfungen sind mit der Anzeige nicht verbunden. Bitte beachten Sie bei Ihrer Tierhaltung dringend auch die baurechtlichen, naturschutzrechtlichen und landwirtschaftsrechtlichen Vorgaben, sowie die gegebenenfalls bestehenden Meldepflichten (z.B. bei der Tierseuchenkasse, HIT).

Zuständiges Amt

Veterinäramt

07131 994-607
07131 994-197
Lerchenstraße 40
74072 Heilbronn