Beurkundet werden:
- Anerkennung von Vaterschaft und erforderliche Zustimmungen
- Sorgeerklärungen
- Unterhaltsverpflichtungen für Kinder bis einschließlich 20 Jahre und für Mütter nicht ehelicher Kinder
Auch so genannte Negativbescheinigungen werden hier ausgestellt für Mütter nicht ehelicher Kinder. Voraussetzungen sind:
- Die Mutter ist und war nie mit dem Vater des Kindes verheiratet.
- Sie hat keine Sorgeerklärung abgegeben.
- Das Sorgerecht wurde nicht durch ein Gericht geregelt.
Negativbescheinigungen für alle Landkreisgemeinden stellen aus:
Frau Menge, Tel. 07131 994-426, Zimmer E159,
E-Mail: Menge@landratsamt-heilbronn.de
Auskunft aus dem Sorgeregister online beantragen
Eine nicht mit dem Vater verheiratete Mutter kann vom Jugendamt eine Auskunft darüber erhalten, dass keine Eintragungen im Sorgeregister vorliegen (= Auskunft aus dem Sorgeregister).
Die Auskunft bestätigt, dass zum Zeitpunkt der Ausstellung keine übereinstimmenden Sorgeerklärungen und auch keine gerichtlichen Entscheidungen über die gemeinsame elterliche Sorge der Eltern registriert sind. Weiter wird bestätigt, dass keine gerichtliche Entscheidung eingetragen ist, mit der das Sorgerecht der Mutter ganz oder teilweise entzogen oder auf den Vater allein übertragen worden wäre.
Sie können eine Auskunft aus dem Sorgeregister online beantragen. Voraussetzung für den Online-Antrag ist ein Servicekonto auf dem Serviceportal Baden-Württemberg, das Sie sich nach dem Start eines Online-Antrags unkompliziert und kostenlos anlegen können.