Zuschüsse gibt es beispielsweise für kulturelle und sportliche Freizeitaktivitäten, Mittagessen in Hort, Kitas oder Schulen. Leistungen werden ebenfalls gewährt für Klassenfahrten, Schülerbeförderung (sofern Kosten nicht durch den Landkreis Heilbronn gedeckt werden) und Lernförderung. Anspruchsberechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen.
Familien, die Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld beziehen, wenden sich für Leistungen aus dem Bildungspaket an das Jobcenter Landkreis Heilbronn, Rosenbergstr. 59 in Heilbronn.
Wer Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag bekommt, findet seine Ansprechpartner im Sozial- und Versorgungsamt des Landratsamtes Heilbronn.
Weitere Auskünfte:
Jobcenter Landkreis Heilbronn
Tel. 07131 3951-260
Landratsamt Heilbronn, Sozial- und Versorgungsamt
Siehe Ansprechpartner.
Die Anträge auf Leistungen für Bildung und Teilhabe und die Formulare für die Bestätigung der Schule des Landratsamtes und des Jobcenters finden Sie unten ebenso die Merkblätter zu den einzelnen Leistungen.
Ausführliche Informationen zum Bildungspaket finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (Link siehe unten).