Neben Amtsvormündern sowie Berufsvormündern, die die gesetzliche Vertretung für Minderjährige übernehmen, können auch Privatpersonen Vormundschaften und Pflegschaften übernehmen.
Im Rahmen einer ehrenamtlichen Vormundschaft begleitet und unterstützt der Vormund das Kind/ den Jugendlichen (Mündel) als rechtliche Vertretung in verschiedenen Bereichen, wie:
- einer kindgerechten Unterbringung,
- bei der Klärung von medizinischen Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung,
- die Regelung von finanziellen Angelegenheiten,
- der Kommunikation und Zusammenarbeit mit Behörden.
Bei der Ausübung der Vormundschaft wird dabei auch mit weiteren Beteiligten wie Pflegeeltern, Betreuenden von Jugendhilfeeinrichtungen, dem Jugendamt, Ärztinnen und Ärzten oder Lehrerinnen und Lehrern kooperiert .