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Ehrenamtliche Vormundschaft

Neben Amtsvormündern sowie Berufsvormündern, die die gesetzliche Vertretung für Minderjährige übernehmen, können auch Privatpersonen Vormundschaften und Pflegschaften übernehmen. 

Im Rahmen einer ehrenamtlichen Vormundschaft begleitet und unterstützt der Vormund das Kind/ den Jugendlichen (Mündel) als rechtliche Vertretung in verschiedenen Bereichen, wie:

  • einer kindgerechten Unterbringung,
  • bei der Klärung von medizinischen Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung,
  • die Regelung von finanziellen Angelegenheiten,
  • der Kommunikation und Zusammenarbeit mit Behörden.

Bei der Ausübung der Vormundschaft wird dabei auch mit weiteren Beteiligten wie Pflegeeltern, Betreuenden von Jugendhilfeeinrichtungen, dem Jugendamt, Ärztinnen und Ärzten oder Lehrerinnen und Lehrern kooperiert . 

Die Übernahme einer ehrenamtlichen Vormundschaft ist eine bedeutende und erfüllende Aufgabe, die einen wesentlichen Unterschied im Leben eines Kindes/Jugendlichen ausmachen kann. 

Sie haben die Möglichkeit, eine positive und prägende Beziehung aufzubauen und als Bezugsperson zu fungieren. Sie tragen dazu bei, die Rechte und die Selbstbestimmung des Mündels zu wahren und zu fördern. Darüber hinaus bietet das Engagement als ehrenamtlicher Vormund auch Gelegenheiten sich persönlich weiterzuentwickeln, neue Perspektiven zu gewinnen, wie auch einen wichtigen Beitrag zur Gesellschaft zu leisten. Es ist zudem eine Chance, Verantwortung zu übernehmen und gleichzeitig das eigene Leben durch die Erfahrungen und den Kontakt mit dem Mündel zu bereichern. 

Eine Person, die als ehrenamtlicher Vormund tätig ist, ist bereit einen jungen Menschen über einen längeren Zeitraum zu begleiten. Diese Person zeichnet eine vorurteilsfreie und wertschätzende Haltung gegenüber Kindern und Jugendlichen aus sowie Offenheit und Durchhaltevermögen. Ein ehrenamtlicher Vormund verfügt über genügend Zeitressourcen für diese Tätigkeit. Auch in schwierigen Lebensphasen des Mündels ist der Vormund Ansprechpartner und hält regelmäßig Kontakt zum Kind/Jugendlichen. Dabei respektiert der Vormund die Ansichten und den Willen des Mündels und bezieht diese in Entscheidungen mit ein.

Das Landratsamt hat eine eigene Koordinierungsstelle für den Bereich ehrenamtliche Vormundschaften geschaffen. Diese ist für die Gewinnung, Schulung und Beratung von (potenziellen) ehrenamtlichen Vormündern zuständig. 

Der Ablauf sieht folgende Schritte vor: 

  1. Info-Veranstaltung
  2. Bewerbungsverfahren
  3. Schulung
  4. Matchingphase
  5. Anregung der Vormundschaft beim Gericht
  6. Begleitung und Beratung bei Fragen zur Ausübung der Vormundschaft
  • Die Übertragung der Vormundschaft bedeutet nicht, dass das Mündel auch im Haushalt des Vormundes lebt. Oftmals bleibt das Kind an seinem bisherigen Wohnort. 
  • Sie erhalten eine Aufwandsentschädigung pro  Jahr
  • Einzuplanende Zeitressource: Kontakt mit Mündel mindestens einmal im Monat, zusätzlich Zeit für Gespräche mit beteiligten Fachkräften und Institutionen.
  • Die Übertragung einer ehrenamtlichen Vormundschaft kann nicht garantiert werden.