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Fahrgastbeförderung erstmalig beantragen / verlängern

Für das Führen von Taxen, Mietwagen, Krankenwagen, Pkw im Linienverkehr, bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienreisen ist zusätzlich zur regulären Fahrerlaubnis eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung erforderlich.

Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz im Landkreis Heilbronn. Falls Sie im Stadtkreis Heilbronn wohnen, ist die Führerscheinstelle der Stadt Heilbronn für Sie zuständig.
  • Sie haben das 21. Lebensjahr vollendet (19. Lebensjahr bei Krankenwagen)
  • Zwei Jahre Vorbesitz der Klasse B
  • Nationaler EU-Kartenführerschein
    Falls Sie noch einen alten deutschen Führerschein (grau/rosa) besitzen, müssen Sie diesen zuerst in den neuen Kartenführerschein umtauschen.

Antragstellung
Über folgenden Link können Sie die Fahrgastbeförderung online einreichen Zum Online-Antrag
Voraussetzung für alle Online-Anträge ist ein Servicekonto auf dem Serviceportal Baden-Württemberg, das Sie sich nach dem Start eines Antrags unkompliziert anlegen können.

Notwendige Unterlagen

  • Gültigen Personalausweis / Reisepass
  • EU-Kartenführerschein
  • Ärztliche Untersuchung nach § 11 Abs. 9 i. V. m. Anlage 5 Nr. 1 FeV (nicht älter als ein Jahr)
  • Augenärztliche Untersuchung nach § 12 Abs. 6 i. V. m. Anlage 6 Nr. 2 FeV (nicht älter als zwei Jahre)
  • Leistungstest bei erstmaliger Beantragung und bei Verlängerung ab dem 60. Lebensjahr 
  • Behördliches Führungszeugnis nach Belegart „O“ beim Rathaus beantragen
  • Für Krankenwagen: Erste Hilfe Schulung

Hinweise
Die Fahrerlaubnis für Fahrgastbeförderung wird grundsätzlich für maximal 5 Jahre befristet erteilt.

Sollte es Ihnen nicht möglich sein, den Antrag online einzureichen, können Sie bei Ihrem Rathaus vorsprechen oder die erforderlichen Unterlagen gemeinsam mit dem Antrag (s. unten) postalisch an uns versenden. In diesem Fall können Sie jeweils eine Kopie von Ihrem Personalausweis und Führerschein anfertigen. Die Untersuchungen werden jedoch im Original benötigt. Eine persönliche Vorsprache beim Landratsamt ist hierfür nicht erforderlich.