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Zutritt zum Landratsamt

Besuche im Landratsamt Heilbronn sind in den meisten Bereichen ohne vorherige Terminvereinbarung möglich. Ausnahme sind die Zulassungsstelle, die Führerscheinstelle, das Ausländeramt, die Bereiche Leistung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Hilfen innerhalb und außerhalb von Einrichtungen, die Wohngeldstelle und die Waffenbehörde. Bitte informieren Sie sich hier über die Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung mit diesen Bereichen.

Heilpraktikerüberprüfungen

Wer Heilpraktiker werden möchte, kommt am Gesundheitsamt nicht vorbei. Rund 500 Überprüfungen nehmen die Mitarbeitenden im Jahr ab, die für ganz Nordwürttemberg außer der Stadt Stuttgart zuständig sind.

Wer die Prüfungen bestanden hat, darf sich Heilpraktiker nennen. Das Gesundheitsamt erteilt die Zulassungen und überprüft auch die niedergelassenen Heilpraktiker. Informationsblätter, Anträge und die Lösungen der letzten Überprüfungen finden Sie unten.

Zuständiges Amt

Gesundheitsamt

07131 994-330
07131 994-625; Fax-Nr. ausschließlich für Meldungen nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG): 07131 994-174
Lerchenstraße 40
74072 Heilbronn

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