Katastervermessungen führen zu Änderungen im Liegenschaftskataster. Soll auf Wunsch der Eigentümer die Form von Grundstücken verändert werden, entstehen neue Grundstücksgrenzen. Diese werden an ihren Bruchpunkten mit Grenzzeichen aus Stein, Kunststoff oder Metall abgemarkt. Die Vermessung ist Voraussetzung für die Eintragung des neuen Grundstücks im Grundbuch.
Zu den Katastervermessungen gehört auch die Erfassung von Änderungen im Gebäudebestand und in der Nutzung der Grundstücke. Diese Vermessungen können auch ohne Auftrag vorgenommen werden. Nur dadurch kann die Vollständigkeit und Aktualität des Liegenschaftskatasters gewährleistet werden.
Bei Grenzfeststellungen werden im Auftrag der Grundstückseigentümer die Grenzen der Grundstücke anhand der Unterlagen des Liegenschaftskatasters in die Örtlichkeit übertragen. Vorhandene Grenzzeichen können auf ihre richtige Lage hin überprüft werden, fehlende Grenzzeichen neu abgemarkt werden.
Für die Liegenschaftsvermessungen stehen dem Vermessungsamt moderne Tachymeter und Satellitenmessgeräte zur Verfügung.
Wählen Sie rechts im Auswahlfeld den für Sie zuständigen Ansprechpartner aus.