Seit dem 1. Mai 2025 gelten bundesweit neue gesetzliche Regelungen für biometrische Lichtbilder. Ab diesem Datum dürfen Pass-, Ausweis- und Ausländerbehörden für die Beantragung von Identitätsdokumenten, wie zum Beispiel Aufenthaltstitel, nur noch digitale Lichtbilder entgegennehmen.
Vor diesem Hintergrund erweitert die Ausländerbehörde des Landratsamtes Heilbronn ihr Angebot: Künftig müssen Antragsteller nicht zu autorisierten Fotodienstleistern, sondern können Passbilder direkt vor Ort erstellen lassen. Die Aufnahmegeräte der Bundesdruckerei GmbH, die derzeit bundesweit ausgeliefert werden, erfassen nicht nur das Lichtbild, sondern gleichzeitig auch die erforderlichen Fingerabdrücke und Unterschriften. Die Gebühr für das digitale Foto von 6 Euro wird zusätzlich zur jeweiligen Grundgebühr des Ausweisdokuments erhoben.
Weil sich nach Angaben der Bundesdruckerei die Auslieferung der Geräte bis in den Sommer 2025 hineinziehen kann und auch der Ausländerbehörde des Landkreises Heilbronn derzeit noch keine Geräte zur Verfügung stehen, greift eine Übergangsregelung: Noch bis zum 31. Juli können auch gedruckte Lichtbilder verwendet werden, sofern noch kein Selbstbedienungsgerät zur Verfügung steht.
Die Ausstellung der Dokumente für Gestattete und Geduldete durch die Ausländerbehörde sind von der Neuregelung nicht betroffen.