Ziele sind
- die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung und Nichtbehinderten sicher zu stellen,
- die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen,
- Benachteiligung zu beseitigen,
- die Prinzipien der UN-Behindertenrechtskonvention zu beachten.
Aufgaben der kommunalen Behindertenbeauftragten
- persönliche Beratung und Information von Menschen mit Behinderung, deren Angehörigen und Vertretern.
- Unterstützung und Beratung bei Behördengängen.
- Vereine, Verbände und Selbsthilfegruppen in allgemeinen Behindertenanfragen zu unterstützen und zu fördern.
- Beratung bei kommunalen Planungen, soweit die Belange von Menschen mit Behinderung betroffen sind.
Die Arbeit der Behindertenbeauftragten wird unterstützt durch das Ministerium für Soziales und Integration aus Mitteln des Landes Baden-Württemberg.