Dem Beschluss des Verwaltungsgerichts (VG) Stuttgart vom
12. September folgend, wird der Kreistag in seiner nächsten regulären Sitzung am 20. Oktober erneut und nunmehr einzeln über die 46 Personen abstimmen, die er zur Wahl der ehrenamtlichen Richter beim Verwaltungsgericht für die Wahlperiode 2025 bis 2030 vorschlägt.
Das ist die Folge eines Beschlusses der Fünften Kammer des VG. Die Kammer hatte einem Eilantrag der AfD-Kreistagsfraktion und eines einzelnen Fraktionsmitglieds gegen das Abstimmungsergebnis der Kreistagssitzung vom 28. Juli 2025 teilweise stattgegeben. Das Fraktionsmitglied hatte durch die Nichtaufnahme in die Vorschlagsliste seinen verfassungsrechtlichen Anspruch auf gleichen Zugang zu einem öffentlichen Amt nach Art. 33 GG verletzt gesehen. Den gleichlautenden Antrag der AfD-Fraktion hatte die Kammer aufgrund fehlender Antragsbefugnis als unzulässig abgelehnt.
„Die Abstimmung über die Vorschlagslisten in der Kreistagssitzung im Juli ist aus unserer Sicht gemäß den kommunalrechtlichen Vorgaben korrekt erfolgt“, betont Landrat Norbert Heuser. „Gleichwohl akzeptieren wir die Auffassung des Gerichts in Bezug auf den fehlenden Personenbezug.“