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Landratsamt am Freitag, 10. Mai, geschlossen

Das Landratsamt Heilbronn ist wegen umfassender IT-Wartungsarbeiten am Freitag 10. Mai, geschlossen. Zusätzlich ist ab Mittwoch 8. Mai, 17 Uhr, bis Sonntag 12. Mai, das Landratsamt weder per Telefon, Fax oder E-Mail zu erreichen.

Davon betroffen sind alle Ämter in der Lerchenstraße, Kaiserstraße und Karlstraße, sowie die Straßenmeistereien. 

E-Mails, die während der Wartungsarbeiten an das Landratsamt gesendet werden, werden zugestellt, können jedoch erst am Montag, 13. Mai, gelesen werden. 

Für dringende Notfälle in lebenswichtigen Bereichen sind nachfolgend Notfallkontakte aufgelistet, bitte rufen Sie diese nur in Notfällen an.

  • Gesundheitsamt: 07131 19222 (Integrierte Leitstelle)
  • Amtstierarzt Veterinäramt: 07131 104 9 (Lagezentrum des Polizeipräsidiums Heilbronn)
  • Jugendamt: 07131 104 9 (Lagezentrum des Polizeipräsidiums Heilbronn)

Alle dort nicht aufgeführten Ämter und Bereiche sind in der genannten Zeit nicht erreichbar.

Die Online-Dienstleistungen des Landratsamtes Heilbronn sowie die Möglichkeit zur Online-Terminbuchung stehen während der Wartung weiterhin zur Verfügung.  

Ab Montag, 13. Mai, ist das Landratsamt wieder zu den gewöhnlichen Sprechzeiten erreichbar.

EnergieSTARTberatung

Das Landratsamt Heilbronn bietet in Kooperation mit lokalen Energieberaterinnen und Energieberatern eine kostenlose und neutrale EnergieSTARTberatung für den Endverbraucher an. Bei dieser etwa 30-minütigen Einzelberatung erhalten Sie erste grundsätzliche Informationen über beispielswiese energetische Sanierungsmöglichkeiten, Energiesparen oder Fördermittel. Die kostenlosen Erstberatungen erfolgen ehrenamtlich durch unabhängige zertifizierte Energieberaterinnen und Energieberater an mehreren Beratungsstellen (Rathäuser) im Landkreis Heilbronn. Weitergehende Beratungsleistungen sind kostenpflichtig.
Die Zeichnung eines Hauses mit bunten Balken, die die Energieeffizienzklassen A bis G darstellen.
Quelle: Pixabay

Inhalt der kostenlosen Beratung

  • Informationen zu Gebäudeenergiegesetz, EWärmeGesetz, Energieausweis und anderen Gesetzen und Vorschriften
  • Erörterung von Möglichkeiten zur Gebäudesanierung, Energieeinsparung oder Energieeffizienz
  • Erneuerbare Energien im Privathaushalt
  • Hinweise zu Förderprogrammen

Folgende Unterlagen sind für die Beratung hilfreich:

  • Gebäudepläne wie Grundrisse, Lagepläne, Ansichten (Bsp.: Planmappe vom Baugesuch)
  • Schornsteinfegerprotokoll
  • Energieabrechnungen der letzten Jahre
  • eventuell Rechnungen oder Lieferscheine von bereits durchgeführten Maßnahmen (Bsp.: Heizungsanlage oder Fenster)

Kurz: Alles womit sich der Berater ein Bild vom Objekt machen kann.

Ziel der Beratung

Das Ziel des persönlichen Gesprächs ist Ihnen einen grundsätzlichen Einblick in

  • die aktuelle Gesetzgebung,
  • die Möglichkeiten Energie einzusparen und
  • die Optionen der Förderprogramme zu geben. 

Vereinbaren Sie gleich einen Termin in Ihrer Nähe!

Die Beratungen finden nur nach vorheriger Terminvereinbarung statt!

Zur Online – Terminvereinbarung

Bei Fragen zur Terminvereinbarung oder zur EnergieSTARTberatung erreichen Sie uns unter 07131 38542-71.

Alle Informationen finden Sie in unserem Flyer .