Alle Behälter sind ab 2026 mit einem Behälter-Identifikationssystem ausgerüstet, mit dem die Tonnen einem Grundstück zugeordnet werden. An den Abfallsammelfahrzeugen befinden sich Lesegeräte (Scanner), die bei jeder Leerung die Behälteridentifikationsnummer aus dem Chip auslesen. So kann erfasst werden, welche Abfallbehälter von welchem Fahrzeug wann geleert wurden, ob die Behälter angemeldet und welchem Grundstück sie zugeordnet sind. Mit dem Ident-System werden die Leerungen der Restabfall- und Biotonne also elektronisch erfasst. Die Anzahl der Leerungen fließt dann beim Restabfall in die Berechnung der Abfallgebühr mit ein. Müllmarken und Banderolen entfallen ab 2026.
Die Zuordnung zwischen Chip und den personenbezogenen Daten des Grundstückseigentümers kann nur durch die Abfallwirtschaft erfolgen. Unberechtigte Dritte können anhand des Chips keinerlei Rückschlüsse auf personenbezogene Daten erlangen.