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13.01.2026 Alle Wahlvorschläge für den 8. März zugelassen

Kreiswahlausschuss zur Landtagswahl
In seiner Sitzung am Freitag, 9. Januar 2026, hat der Kreiswahlausschuss unter Leitung von Landrat Norbert Heuser als Kreiswahlleiter alle Kreiswahlvorschläge zur Landtagswahl am 8. März zugelassen, die bis zur Einreichungsfrist am 23. Dezember 2025, 18 Uhr, für die Wahlkreise 19 (Eppingen) und 20 (Neckarsulm) eingegangen waren. Sowohl die neun Vorschläge für den Wahlkreis 19 als auch die zehn für den Wahlkreis 20 entsprachen den gesetzlichen Vorgaben. 

Die Reihenfolge der Kreiswahlvorschläge richtet sich nach der Reihenfolge der entsprechenden Landeslisten. Diese wiederum richtet sich nach der Zahl der gültigen Zweitstimmen, die die Parteien bei der letzten Landtagswahl landesweit erreicht haben. Die übrigen Landeslisten schließen sich in alphabetischer Reihenfolge der ausgeschriebenen Namen der Parteien an. Im Anschluss hieran folgen sonstige Parteien in alphabetischer Reihenfolge der ausgeschriebenen Namen. 

Im nächsten Schritt werden die zugelassenen Wahlvorschläge amtlich bekanntgemacht. Wahlberechtigte erhalten ihre Wahlbenachrichtigungen bis spätestens 15. Februar. Wer bis dahin keine Benachrichtigung erhalten hat, kann sich mit seiner Wohnortgemeinde in Verbindung setzen, um das Wählerverzeichnis überprüfen zu lassen. 

Bei der Landtagswahl hat jeder Wahlberechtigte zwei Stimmen: eine für ein Direktmandat im Wahlkreis (Kreiswahlvorschlag) und eine für die Landesliste einer Partei.