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Zutritt zum Landratsamt

Besuche im Landratsamt Heilbronn sind in den meisten Bereichen ohne vorherige Terminvereinbarung möglich. Ausnahme sind die Führerscheinstelle, das Ausländeramt, die Bereiche Leistung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Hilfen innerhalb und außerhalb von Einrichtungen, die Wohngeldstelle und die Waffenbehörde. Bitte informieren Sie sich hier über die Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung mit diesen Bereichen.

Aufenthaltsrecht

Für das Aufenthaltsrecht von Ausländern im Landkreis Heilbronn ist das Landratsamt Heilbronn zuständig. Eppingen (mit Ittlingen und Gemmingen), Bad Rappenau (mit Siegelsbach und Kirchardt) und Neckarsulm sowie die Stadt Heilbronn haben eigene Zuständigkeiten.

  • Die Ausländerbehörde ist Ansprechpartner für alle Ausländer, die sich vorübergehend oder langfristig im Bundesgebiet aufhalten.
  • Sie erteilt und verlängert Aufenthaltstitel
  • Der Aufenthaltstitel eines Ausländers richtet sich nach dem Zweck seines Aufenthaltes, z. B. zum Familiennachzug, zum Studium oder zur Erwerbstätigkeit.
  • Die Ausländerbehörde stellt auch Aufenthaltsgestattungen während eines Asylverfahrens und Duldungen bei der Aussetzung der Abschiebungen von vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländern aus.

Weitere Informationen

Jeder Aufenthaltstitel muss erkennen lassen, ob eine Erwerbstätigkeit gestattet ist. Sofern eine Arbeitserlaubnis erforderlich ist, beteiligt die Ausländerbehörde in der Regel die Agentur für Arbeit. In diesem Falle sind eine Stellenbeschreibung und eine Zustimmungsanfrage auszufüllen und bei der Ausländerbehörde abzugeben. Die Formulare finden Sie unten.

Will ein Ausländer zu Besuch oder auf Dauer in das Bundesgebiet einreisen, muss zunächst ein Visum beantragt werden, es sei denn, es liegt eine Befreiung von der Visumpflicht vor. Zuständig für das Visumverfahren sind ausschließlich die deutschen Auslandsvertretungen. Die Ausländerbehörde wird jedoch am Visumverfahren beteiligt.

Möchte ein Ausländer zu Besuch nach Deutschland reisen, verlangen die deutschen Auslandsvertretungen unter Umständen eine Verpflichtungserklärung. Die Ausländerbehörde nimmt diese Verpflichtungserklärung entgegen. Ein Merkblatt und das Formular finden Sie unten.

Seit 2011 gibt es den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT). Aufenthaltstitel werden als eigenständige Dokumente in Scheckkartenformat ausgestellt und enthalten einen Chip, in welchem biometrische Daten gespeichert sind. Zur Abholung des elektronischen Aufenthaltstitels können Sie eine andere Person bevollmächtigen. Ein Formular hierzu finden Sie unten.

Näheres können Sie dem Merkblatt des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge unten entnehmen.

 

Zuständiges Amt

Migration und Integration

Ihre Ansprechpartner finden Sie auf den jeweiligen Seiten.
Lerchenstraße 40
74072 Heilbronn