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Zutritt zum Landratsamt

Besuche im Landratsamt Heilbronn sind in den meisten Bereichen ohne vorherige Terminvereinbarung möglich. Ausnahme sind die Führerscheinstelle, das Ausländeramt, die Bereiche Leistung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Hilfen innerhalb und außerhalb von Einrichtungen, die Wohngeldstelle und die Waffenbehörde. Bitte informieren Sie sich hier über die Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung mit diesen Bereichen.

Ausbildungsförderung

Wer sich aus- oder weiterbildet, kann eventuell finanziell unterstützt werden nach dem BAföG oder dem Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz).

Mit dem so genannten Aufstiegs-BAföG wird die berufliche Fortbildung in allen Berufsbereichen gefördert. Die Förderung ist an bestimmte persönliche, qualitative und zeitliche Anforderungen geknüpft. 

Das Landratsamt fördert bei entsprechenden Voraussetzungen …

  • alle Formen der schulischen und beruflichen Weiterbildung ab Klasse 10 im Stadt- und Landkreis Heilbronn.

Das Landratsamt ist nicht zuständig …

  • für Studierende an Fachhochschulen oder Universitäten. Diese müssen sich an das zuständige Studierendenwerk wenden, wenn sie BAföG beantragen wollen.

Für Studierende der Fachhochschule Heilbronn ist das Studierendenwerk Heidelberg zuständig.

BAföG online beantragen

Füllen Sie zunächst alle relevanten Antragsformulare aus: Entweder online unter www.bafoeg-digital.de oder in Papierform (Antrag Schüler-BAföG oder Antrag Aufstiegs-BAföG). Klicken Sie anschließend auf einen der roten Buttons und fügen Sie dem Online-Antrag die ausgefüllten Formulare als Anhang hinzu. 

Schüler-BAföG online beantragen

Aufstiegs-BAföG online beantragen

Zuständiges Amt

Jugendamt Besondere Dienste

07131 994-406
07131 994-6995
Lerchenstraße 40
74072 Heilbronn

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