Dies ermöglicht die seit 2011 geltende Ökokonto-Verordnung. Vorhabenträger können bereits vor Projektbeginn in Ökokontomaßnahmen investieren und damit Punkte sammeln, die ihrem Ökokonto verzinst gutgeschrieben werden. Die vorzeitige Investition in die Natur beschleunigt später das Genehmigungsverfahren. Ausgleichsmaßnahmen können beispielsweise die Aufwertung natürlicher Lebensräume, die Verbesserung von Bodenfunktionen oder die Förderung seltener Arten sein.
Zutritt zum Landratsamt
Besuche im Landratsamt Heilbronn sind in den meisten Bereichen ohne vorherige Terminvereinbarung möglich. Ausnahme sind die Führerscheinstelle, das Ausländeramt, die Bereiche Leistung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und Hilfen außerhalb von Einrichtungen. Bitte informieren Sie sich hier über die Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung mit diesen Bereichen.
Aktueller Hinweis: Wegen Wartungsarbeiten beim Kraftfahrt-Bundesamt ist am Mittwoch, 8. Februar 2023, ab 17 Uhr mit längeren Wartezeiten und eventuellen Systemausfällen bei der Führerschein- und der Zulassungsstelle zu rechnen.
Ökokonto Eingriffe in Natur und Landschaft ausgleichen
Kompensationsverzeichnis
Im Kompensationsverzeichnis können:
- in der Abteilung „Eingriffskompensation“ die in Zulassungsbescheiden (z. B. Baugenehmigungen, wasserrechtlichen Genehmigungen, etc.) festgesetzten naturschutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen,
- in der Abteilung „Ökokonto“ vorgezogene, anrechenbare Ökokontomaßnahmen
im Landkreis Heilbronn öffentlich eingesehen werden.
Das Kompensationsverzeichnis und weitere Informationen finden Sie in der Linkliste unten.
Zuständiges Amt
Bauen und Umwelt
07131 4054790 oder 4054784
bauen-umwelt@landratsamt-heilbronn.de