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Ökokonto Eingriffe in Natur und Landschaft ausgleichen

Eingriffe in Natur und Landschaft sollten vermieden werden. Wenn sich dies - z. B. bei Bauprojekten - nicht umgehen lässt, muss der Verursacher für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sorgen.
Landschaft im Landkreis Heilbronn
Quelle: Landratsamt Heilbronn

Dies ermöglicht die seit 2011 geltende Ökokonto-Verordnung. Vorhabenträger können bereits vor Projektbeginn in Ökokontomaßnahmen investieren und damit Punkte sammeln, die ihrem Ökokonto verzinst gutgeschrieben werden. Die vorzeitige Investition in die Natur beschleunigt später das Genehmigungsverfahren. Ausgleichsmaßnahmen können beispielsweise die Aufwertung natürlicher Lebensräume, die Verbesserung von Bodenfunktionen oder die Förderung seltener Arten sein.

Kompensationsverzeichnis

Im Kompensationsverzeichnis können:

  • in der Abteilung „Eingriffskompensation“ die in Zulassungsbescheiden (z. B. Baugenehmigungen, wasserrechtlichen Genehmigungen, etc.) festgesetzten naturschutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen,
  • in der Abteilung „Ökokonto“ vorgezogene, anrechenbare Ökokontomaßnahmen

im Landkreis Heilbronn öffentlich eingesehen werden.

Das Kompensationsverzeichnis und weitere Informationen finden Sie in der Linkliste unten.

Zuständiges Amt

Bauen und Umwelt

07131 994-308
07131 4054790 oder 40547
Dienststelle: Kaiserstr. 1 (Postanschrift: Lerchenstr. 40)
74072 Heilbronn