Dies ermöglicht die seit 2011 geltende Ökokonto-Verordnung. Vorhabenträger können bereits vor Projektbeginn in Ökokontomaßnahmen investieren und damit Punkte sammeln, die ihrem Ökokonto verzinst gutgeschrieben werden. Die vorzeitige Investition in die Natur beschleunigt später das Genehmigungsverfahren. Ausgleichsmaßnahmen können beispielsweise die Aufwertung natürlicher Lebensräume, die Verbesserung von Bodenfunktionen oder die Förderung seltener Arten sein.
Bundesweite Störung bei Kartenzahlungen
Wegen einer bundesweiten Störung der EC-Lesegeräte ist momentan nur Barzahlung möglich.
Besuche im Landratsamt sind derzeit nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Ausnahme ist die Kfz-Zulassungsstelle, hier muss jedoch mit längeren Wartezeiten gerechnet werden. Bitte informieren Sie sich hier über die Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme mit den jeweiligen Bereichen. Außerdem besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Maske (mindestens OP-Maske), wobei Personen ab 18 Jahren bevorzugt das Tragen einer FFP2-Maske bzw. einer Maske mit vergleichbarem Standard (beispielsweise KN95, N95, KF94, KF95) empfohlen wird.
Ökokonto Eingriffe in Natur und Landschaft ausgleichen
Kompensationsverzeichnis
Im Kompensationsverzeichnis können:
- in der Abteilung „Eingriffskompensation“ die in Zulassungsbescheiden (z. B. Baugenehmigungen, wasserrechtlichen Genehmigungen, etc.) festgesetzten naturschutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen,
- in der Abteilung „Ökokonto“ vorgezogene, anrechenbare Ökokontomaßnahmen
im Landkreis Heilbronn öffentlich eingesehen werden.
Das Kompensationsverzeichnis und weitere Informationen finden Sie in der Linkliste unten.
Zuständiges Amt
Bauen und Umwelt
07131 4054790 oder 4054784
bauen-umwelt@landratsamt-heilbronn.de