Dies ermöglicht die seit 2011 geltende Ökokonto-Verordnung. Vorhabenträger können bereits vor Projektbeginn in Ökokontomaßnahmen investieren und damit Punkte sammeln, die ihrem Ökokonto verzinst gutgeschrieben werden. Die vorzeitige Investition in die Natur beschleunigt später das Genehmigungsverfahren. Ausgleichsmaßnahmen können beispielsweise die Aufwertung natürlicher Lebensräume, die Verbesserung von Bodenfunktionen oder die Förderung seltener Arten sein.
Mit Termin ins Landratsamt
In vielen Bereichen des Landratsamtes Heilbronn ist es zur Erledigung der Anliegen im Normalfall nicht notwendig, dass Besucherinnen und Besucher persönlich im Landratsamt erscheinen. In den meisten Fällen können dringende Angelegenheiten telefonisch, postalisch oder per E-Mail mit den jeweiligen Ansprechpartnern geklärt werden. Sollte jedoch der persönliche Besuch im Landratsamt notwendig sein, besteht die Möglichkeit, einen Termin zu vereinbaren. Bitte informieren Sie sich hier über die Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme mit den jeweiligen Bereichen.
Beim Besuch des Landratsamtes muss eine medizinische Maske (OP- oder FFP2-Maske) getragen werden.
Ökokonto Eingriffe in Natur und Landschaft ausgleichen
Kompensationsverzeichnis
Im Kompensationsverzeichnis können:
- in der Abteilung „Eingriffskompensation“ die in Zulassungsbescheiden (z. B. Baugenehmigungen, wasserrechtlichen Genehmigungen, etc.) festgesetzten naturschutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen,
- in der Abteilung „Ökokonto“ vorgezogene, anrechenbare Ökokontomaßnahmen
im Landkreis Heilbronn öffentlich eingesehen werden.
Das Kompensationsverzeichnis und weitere Informationen finden Sie in der Linkliste unten.
Zuständiges Amt
Bauen und Umwelt
07131 4054790 oder 4054784
bauen-umwelt@landratsamt-heilbronn.de