Zum Schutz der Badenden legen die EU-Richtlinie und die Badegewässerverordnung des Landes bestimmte Anforderungen an die Badestelle sowie die Wasserqualität fest.
- Von Mai bis September entnimmt das Gesundheitsamt alle zwei Wochen Wasserproben.
- Die Proben aller Badeseen werden am gleichen Tag nach Stuttgart zum Labor des Landesgesundheitsamtes geschickt.
- Das Wasser wird z. B. auf fäkale Erreger oder Cyanobakterien untersucht.
- Es gibt die Güteklassen ausgezeichnet, gut, ausreichend und mangelhaft. Die Bewertung basiert auf den Messungen der letzten vier Jahre.
- Bei schlechter Qualität wird das Baden verboten.
- Für einen See, der fünf Jahre hintereinander „mangelhaft“ hatte, gibt es ein dauerhaftes Badeverbot.
- Am Ende der Badesaison gibt es eine zusammenfassende Bewertung des Landesgesundheitsamtes.
Die Gewässerqualität der Badeseen im Landkreis Heilbronn ist meist ausgezeichnet. Weitere Informationen und einen Überblick über alle Badestellen des Landes und deren Einstufung gibt Ihnen die Badegewässerkarte Baden-Württemberg.
Die offizielle Bewertung der Badeseen im Landkreis Heilbronn nach der EU-Badegewässerverordnung:
Badesee | Offizielle Bewertung | |
Breitenauer See in Obersulm-Affaltrach |
Bewertung nach EU-BadegVO | |
Ehmetsklinge in Zaberfeld-Leonbronn |
Bewertung nach EU-BadegVO | |
Elsenzsee in Eppingen-Elsenz |
Bewertung nach EU-BadegVO | |
Hirschfeldsee |
Bewertung nach EU-BadegVO | |
Katzenbachstausee in Pfaffenhofen-Weiler |
Bewertung nach EU-BadegVO | |
Mühlbachsee |
Bewertung nach EU-BadegVO |