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Zutritt zum Landratsamt

Besuche im Landratsamt Heilbronn sind in den meisten Bereichen ohne vorherige Terminvereinbarung möglich. Ausnahme sind die Führerscheinstelle, das Ausländeramt, die Bereiche Leistung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Hilfen innerhalb und außerhalb von Einrichtungen, die Wohngeldstelle und die Waffenbehörde. Bitte informieren Sie sich hier über die Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung mit diesen Bereichen.

Belehrung für Beschäftigte im Lebensmittelbereich

Wer Lebensmittel nach § 42 Infektionsschutzgesetz gewerbsmäßig herstellt, behandelt oder verkauft, muss sich beim Gesundheitsamt nach § 43 Infektionsschutzgesetz über Tätigkeitsverbote und gesetzliche Verpflichtungen belehren lassen.

Wie kann ich mich zur Onlinebelehrung anmelden? 
Der Landkreis Heilbronn hat das Technologiezentrum Glehn (TZG) mit der Durchführung der Belehrungen beauftragt. Einen Termin für die Onlinebelehrung können Sie hier kostenpflichtig buchen: https://lkhn.gotzg.de/

Gibt es Versionen der Onlineschulung in anderen Sprachen? 
Personen, die die deutsche Sprache nicht sicher beherrschen, können eine Version mit Untertiteln in anderen Sprachen wählen.

Minderjährige Teilnehmende
Minderjährige Teilnehmende müssen eine schriftliche Einwilligung vor Termin per E-Mail an ifsg@tz-glehn.de senden.

Wie funktioniert eine Onlinebelehrung? 
Die Belehrung läuft wie folgt ab:

  1. Sie buchen einen Termin für die Onlinebelehrung.

  2. Die Daten werden datenschutzkonform übertragen.

  3. Bitte schalten Sie das Endgeräte 10 Minuten vor dem Termin an. Sie werden zum gebuchten Termin per WhatsApp, Facetime, Signal oder Ginlo per Videoanruf angerufen.

  4. Sie zeigen Ihren Personalausweis, sodass ein Abgleich zwischen Ihnen und der angemeldeten Person live stattfinden kann.

  5. Danach erhalten Sie Ihre Zugangsdaten (Teilnehmercode) zur Belehrung und können auswählen, in welcher Sprache Sie die Belehrung durchführen möchten. Fremdsprachen werden als Untertitel im deutschsprachigen Belehrungsfilm abgebildet.

  6. Jetzt müssen Sie nur noch datenschutzrechtliche Einwilligungen bzw. Hinweise zur Belehrung aktiv anklicken und freigeben. Danach können Sie an der Belehrung teilnehmen.

  7. Danach haben Sie die Möglichkeit, sich den Belehrungsfilm anzusehen. Sie können den Film beliebig anhalten oder Sequenzen noch einmal ansehen.

  8. Im Anschluss lesen Sie sich bitte das Merkblatt zur Belehrung durch. Das Merkblatt steht auch in anderen Sprachen zur Verfügung.

  9. Nach der Belehrung ist die Teilnahme an einem Test verpflichtend. Fünf Fragen werden gestellt, zu denen es jeweils nur eine richtige Lösung gibt.

  10. Bei Bedarf kann der Test wiederholt werden

  11. Bei Fragen zur Belehrung nach § 43 IfSG oder den Inhalt des Belehrungsvideos wenden Sie sich bitte per E-Mail an infektionsschutz@landratsamt-heilbronn.de

  12. Zum Abschluss besteht die Möglichkeit, die Online-Belehrung zu bewerten. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!

  13. Die Bescheinigung, sofern alle benötigten Dokumente vorliegen, können Sie nach Freigabe im System herunterladen und ausdrucken. Alternativ wird Ihnen die Bescheinigung per E-Mail zugesendet.

Werden Belehrungen in Präsenz durchgeführt?
Personen oder Personengruppen bis zu 12 Personen, die keine Möglichkeit haben an einer Onlinebelehrung teilzunehmen, können an einem einmaligen Termin im Monat an einer Belehrung vor Ort im Landratsamt Heilbronn teilnehmen. 

Bitte melden Sie sich für die Terminvereinbarung sowie für weitere Informationen bei Frau Spohrer unter der Tel.-Nr. 07131 994-330.

Zudem möchten wir auf die derzeit geltenden Hygieneregelungen im Landratsamt Heilbronn hinweisen. Bei Präsenzveranstaltungen ist mindestens ein medizinischer Mund-Nase-Schutz (OP-Maske) zu tragen, wobei das Tragen einer FFP2-Maske bzw. einer Maske mit vergleichbarem Standard empfohlen wird. 

Abschrift / Zweitschrift beantragen – Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz § 43 IfSG

Wenn Sie Ihre Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz beim Landratsamt Heilbronn absolviert haben und eine Abschrift davon benötigen, können Sie dies über nachfolgenden Online-Antrag beantragen. Um den Online-Antrag starten zu können, benötigen Sie ein Servicekonto auf dem Serviceportal Baden-Württemberg, das Sie sich beim Starten des Antrages kostenlos und unkompliziert anlegen können.

Abschrift / Zweitschrift beantragen

Zuständiges Amt

Gesundheitsamt

07131 994-330 (Achtung: Nicht für Fragen zum Thema Coronavirus). Corona-Hotline: 07131 994-5012.
07131 994-625; Fax-Nr. ausschließlich für Meldungen nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG): 07131 994-174
Lerchenstraße 40
74072 Heilbronn

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