Grundlage jeder staatlichen Gefahrenabwehr aber ist die Fähigkeit der Bürger, sich auch selbst gegen Gefahren unterschiedlichster Art schützen zu können. Unter Selbstschutz versteht man alle Selbsthilfe- und Schutzmaßnahmen, die der Einzelne und die Gemeinschaft freiwillig aus eigener Kraft gegen diese Gefahren erbringen können.
Jedoch nicht nur bei großen Schadensereignissen kann Selbsthilfe sehr nützlich sein. So können häufig bereits einfache und vergleichsweise günstige Mittel, z. B. Rauchmelder oder eine gut bestückte Hausapotheke für den Betroffenen lebensrettend sein.