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06.05.2024 Bund fördert Radschnellweg Neckarsulm - Weinsberg - Obersulm mit 33.000 für den ersten Abschnitt in Obersulm Euro

Pressemitteilung des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 6. Mai 2024
Eine Straße mit einer Radweg-Markierung.
Quelle: flyinger ? stock.adobe.com

Radschnellweg RS 23 Neckarsulm – Weinsberg – Obersulm

33.000 Euro Förderung aus dem Bundesprogramm für Radschellwege für den ersten Abschnitt in Obersulm

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr fördert die Planung des ersten Abschnitts der Radschnellverbindung Neckarsulm – Weinsberg –  Obersulm mit 33.000 Euro. Der geförderte Abschnitt ist knapp 2,5 Kilometer lang und verläuft durch Obersulm. Die Radschnellverbindung Neckarsulm – Weinsberg – Obersulm wurde in diesem Zusammenhang vom Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg als Radschnellweg (RS) 23 benannt.

Regierungspräsidentin Susanne Bay betonte: „Mit Radschnellverbindungen fördern wir gezielt eine nachhaltige Mobilität. Diese zweite Radschnellverbindung im Wirtschaftsraum Heilbronn-Neckarsulm wird mit ihrer Verknüpfung in Neckarsulm an den RS 3 von Bad Wimpfen nach Heilbronn einen weiteren bedeutenden Beitrag für eine klimafreundliche Mobilität leisten.“

Bundesverkehrsminister Dr. Volker Wissing sagte: „Wir wollen klimaneutrale Mobilität für alle. Dafür brauchen die Menschen gute Angebote. Das BMDV unterstützt die Länder und Kommunen dabei, die Radverkehrsinfrastruktur vor Ort auszubauen und zu modernisieren. So unterstützen wir nun die Stadt Obersulm bei der Planung eines neuen Radschnellwegs. Hier werden die Menschen künftig schnell, sicher und getrennt vom restlichen Verkehr radeln können. Die Anbindung an den Radschnellweg von Neckarsulm über Weinsberg bis Obersulm ermöglicht noch mehr klimafreundliche Mobilität in der Region. Das ist ein gutes Angebot für Radfahrer und Pendler und überzeugt hoffentlich auch viele weitere Menschen vom Umstieg auf das Fahrrad.“

Landesverkehrsminister Winfried Hermann lobte die Beteiligten: „Es freut mich ganz besonders, dass der Landkreis Heilbronn jetzt in die Planung des RS 23 einsteigt. Somit entwickelt sich aus dem Mobilitätspakt Heilbronn – Neckarsulm ein weiteres konkretes Projekt, das flottes Radfahren in der Region voranbringt. Die Innovationskraft, die aus der Teamarbeit der Mobilitätspakte entsteht, ist wertvoll und kann Vorbild sein für andere Städte und Kommunen.“

Der Heilbronner Landrat Norbert Heuser machte deutlich: „Mit dem Start der Planungen für den ersten Abschnitt des RS 23 machen wir einen weiteren wichtigen Schritt beim Ausbau der Radschnellweginfrastruktur im Landkreis und im Rahmen des Mobiltätspakts Heilbronn-Neckarsulm.“

Weitere Informationen

Der RS 23 führt von Obersulm über Weinsberg nach Neckarsulm, wo dieser zukünftig an den Radschnellweg RS 3 von Bad Wimpfen bis Heilbronn anschließt.

Das Gesamtvorhaben des RS 23 ist ein Gemeinschaftsprojekt des Landes Baden-Württemberg sowie des Landkreises Heilbronn. Der Abschnitt zwischen Neckarsulm und Weinsberg befindet sich in der Baulast des Landes (RS 23 L), der Abschnitt zwischen Weinsberg und Obersulm in der Baulast des Kreises (RS 23 K).

Die Mobilitätsabteilung koordiniert die Mobilitätspakte im Regierungsbezirk Stuttgart. Bereits 2017 wurde der erste dieser Art gegründet: der Mobilitätspakt Heilbronn – Neckarsulm.

Der Mobilitätspakt ist eine Austausch- und Kooperationsplattform für zukunftsfähige und nachhaltige Mobilitäts- und Verkehrslösungen in verkehrlich hoch belasteten Wirtschaftsräumen. Mobilitätspakte sind auf Zeit angelegt, in der Regel auf fünf Jahre. Der Mobilitätspakt Heilbronn – Neckarsulm wird seit 2022 aufgrund der erfolgreichen Zusammenarbeit und der umfangreichen Fortschritte bereits in der zweiten Laufzeit bis 2027 fortgeführt.

Der Abschnitt Obersulm des RS 23 setzt nun die Maßnahme „RSV-Vorzugstrasse Korridor C: Teilabschnitt 3 Obersulm aus der Arbeitsgruppe Rad- und Fußverkehr im Mobilitätspakt Heilbronn-Neckarsulm“ um. Ihren Ursprung hat die Maßnahme in der Machbarkeitsstudie „Radschnellverbindung im Raum Heilbronn / Neckarsulm – West-Ost- und Teile Nord-Süd-Achse“ vom 31.01.2020 im Auftrag des Landratsamtes Heilbronn, der Stadt Heilbronn und der Stadt Neckarsulm.