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Der Sanierungsfahrplan Baden-Württemberg

Der Sanierungsfahrplan Baden-Württemberg ist in erster Linie ein Beratungsinstrument für Eigentümer von Wohn- und Nichtwohngebäuden. Im Rahmen einer Vor-Ort-Begehung wird von einem Berater eine Analyse des Ist-Zustandes durchgeführt. Danach werden verschiedene Wege einer Sanierung aufgezeigt.

Wohngebäude

Der Sanierungsfahrplan kann zur Erfüllung der 15% Erneuerbarer Energien beim Austausch der zentralen Heizungsanlage verwendet werden. Er wird bei Wohngebäuden als eine Teilerfüllungsoption mit fünf Prozent angerechnet. Dadurch reduzieren sich weitere Maßnahmen auf 10 Prozent, um die Nutzungspflicht zu erfüllen. (Bsp: Einsatz von 10% Bioöl)

Der Sanierungsfahrplan beinhaltet mindestens die folgenden Aspekte:

  • Einführung in die Energieeffizienz und den Klimaschutz
  • Energetische Bewertung des Gebäudes im aktuellen Zustand
  • Überblick über Maßnahmenpakete und Zustand nach Sanierung
  • die Sanierungsschritte im Detail
  • Erklärung des Sanierungsfahrplan
  • Bestätigung des Energieberaters über Befähigung
  • Anlagen

Für Wohngebäude reduziert die Vorlage eines Sanierungsfahrplans den Pflichtanteil des EWärmeG von 15 % auf 10 %.

Nichtwohngebäude

Bei Nichtwohngebäuden bietet der Sanierungsfahrplan eine Möglichkeit, um die Nutzungspflicht des EWärmeG vollständig zu erfüllen.

Bei Nichtwohngebäude ist der  energetische Sanierungsfahrplan eine vollständige Erfüllungsoption. Die Erstellung eines Sanierungsfahrplans ist aufwendiger als bei Wohngebäude, da zusätzlich die Lüftung, Kühlung, Klimatisierung und Beleuchtung untersucht werden müssen.