Zutritt zum Landratsamt
Besuche im Landratsamt sind derzeit nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Ausnahme ist die Kfz-Zulassungsstelle, hier muss jedoch mit längeren Wartezeiten gerechnet werden. Bitte informieren Sie sich hier über die Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme mit den jeweiligen Bereichen. Außerdem besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Maske (mindestens OP-Maske), wobei Personen ab 18 Jahren bevorzugt das Tragen einer FFP2-Maske bzw. einer Maske mit vergleichbarem Standard (beispielsweise KN95, N95, KF94, KF95) empfohlen wird.
Der Sanierungsfahrplan Baden-Württemberg
Wohngebäude
Der Sanierungsfahrplan kann zur Erfüllung der 15% Erneuerbarer Energien beim Austausch der zentralen Heizungsanlage verwendet werden. Er wird bei Wohngebäuden als eine Teilerfüllungsoption mit fünf Prozent angerechnet. Dadurch reduzieren sich weitere Maßnahmen auf 10 Prozent, um die Nutzungspflicht zu erfüllen. (Bsp: Einsatz von 10% Bioöl)
Der Sanierungsfahrplan beinhaltet mindestens die folgenden Aspekte:
- Einführung in die Energieeffizienz und den Klimaschutz
- Energetische Bewertung des Gebäudes im aktuellen Zustand
- Überblick über Maßnahmenpakete und Zustand nach Sanierung
- die Sanierungsschritte im Detail
- Erklärung des Sanierungsfahrplan
- Bestätigung des Energieberaters über Befähigung
- Anlagen
Für Wohngebäude reduziert die Vorlage eines Sanierungsfahrplans den Pflichtanteil des EWärmeG von 15 % auf 10 %.
Nichtwohngebäude
Bei Nichtwohngebäuden bietet der Sanierungsfahrplan eine Möglichkeit, um die Nutzungspflicht des EWärmeG vollständig zu erfüllen.
Bei Nichtwohngebäude ist der energetische Sanierungsfahrplan eine vollständige Erfüllungsoption. Die Erstellung eines Sanierungsfahrplans ist aufwendiger als bei Wohngebäude, da zusätzlich die Lüftung, Kühlung, Klimatisierung und Beleuchtung untersucht werden müssen.