Eingliederungs-Hilfe ist Hilfe für Menschen mit Behinderung.
Eingliederungs-Hilfe soll Menschen mit Behinderung unterstützen.
Landratsamt und Außenstellen am Freitag, 19. Dezember, geschlossen
Wegen einer betrieblichen Veranstaltung ist die Landkreisverwaltung am Freitag, 19. Dezember, nicht erreichbar. Die Landkreisverwaltung umfasst alle Ämter in den Gebäuden Lerchenstraße und Karlstraße sowie die Straßenmeistereien in Abstatt, Bad Rappenau-Bonfeld, Brackenheim und Neuenstadt, die Entsorgungszentren Eberstadt und Schwaigern-Stetten sowie die Erddeponie Heuchelberg.
Eingliederungs-Hilfe ist Hilfe für Menschen mit Behinderung.
Eingliederungs-Hilfe soll Menschen mit Behinderung unterstützen.
Zum Beispiel kann Eingliederungs-Hilfe unterstützen:
Wofür ist Eingliederungs-Hilfe?
Menschen mit Behinderung sollen
besser am Leben in der Gesellschaft teilhaben.
Menschen mit Behinderung sollen leben können
wie Menschen ohne Behinderung.
Wie bekomme ich Eingliederungs-Hilfe?
Wenn Sie Eingliederungs-Hilfe brauchen,
müssen Sie einen Antrag stellen.
Das Sozial-Amt prüft dann den Antrag.
In einem gemeinsamen Gespräch werden Ihre Wünsche besprochen.
Und im Gespräch werden Ihre Ziele besprochen.
Mit einem bestimmten Verfahren wird geschaut,
welche Unterstützung Sie brauchen.
Bei Fragen können Sie die 07131 994-8064 anrufen.