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21.06.2024 Entwicklungsprogramm ELR für 2025 gestartet

Unterstützung des ländlichen Raums

Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat das Jahresprogramm 2025 zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ausgeschrieben. Gefördert werden sowohl kommunale als auch private Investitionen. Interessierten wird empfohlen, sich bei der zuständigen Stadt oder Gemeinde über die Frist zur Antragstellung zu informieren.

Bei dem ELR handelt es sich um das zentrale Förderinstrument in Baden-Württemberg, um den Ländlichen Raum zu stärken. Schwerpunkte dieses Strukturförderprogramms sind Projekte in den Bereichen Innenentwicklung/Wohnen, Grundversorgung, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen. 

Auskünfte zu den Fördervoraussetzungen, zur Antragstellung und zur Einreichungsfrist der Anträge sind bei den Bürgermeisterämtern erhältlich, die Investitionsort sind. Antragsvordrucke und weitere Informationen können unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/land/elr abgerufen werden. 

Vier Förderschwerpunkte sollen den Ländlichen Raum stärken

Im Bereich Wohnen stehen Umnutzungen leerstehender Gebäude zu Wohnraum, Aufstockungen, umfassende Modernisierungen sowie das Schließen von Baulücken im Ortskern im Fokus. Gefördert werden Projekte in den Ortskernen sowie den Siedlungsflächen aus den 60er und 70er Jahren, sofern diese direkt an die Ortskerne oder die Siedlungsflächen der 60er Jahre angrenzen. Zudem unterstützt das ELR Vorhaben im Rahmen einer innerörtlichen Gestaltung, die in Bezug auf Klimaschutz und Klimaresilienz einen modellhaften Beitrag leisten – hierzu zählen beispielsweise die Themenfelder Begrünung, Entsiegelung sowie Wassermanagement. 

Bei der Sicherung der wohnortnahen Grundversorgung geht es zum Beispiel um den Erhalt von Dorfläden, Metzgereien, Bäckereien, lokalen Handwerkern, Ärzten und Physiotherapeuten. Auch Dorfgaststätten können wie in den vergangenen Jahren als Ort für die Versorgung und als wichtiger gesellschaftlicher Treffpunkt für einen lebendigen Ortskern gefördert werden. 

Im Bereich Arbeiten können kleine du mittlere Betriebe zur Stärkung der dezentralen Wirtschafts- und Siedlungsstruktur Zuwendungen erhalten. Dazu gehören auch neue Organisationsformen wie Co-Working oder Kooperationen in Mehrfunktionszentren. Gefördert wird vorrangig die „Entflechtung störender Gemengelagen“ wie etwa die Verlagerung von emissionsstarken Betrieben, um die freiwerdende innerörtliche Fläche künftig nachbarschaftsverträglich zu nutzen.

Im Bereich Gemeinschaftseinrichtungen werden Modernisierungen und Anpassungen von Bestandsgebäuden wie Mehrzweckhallen oder Dorfgemeinschaftshäuser gefördert, die der Innen- und Ortskernentwicklung dienen. Rathäuser und Kindergärten können gefördert werden, wenn unter anderem das Bestandsgebäude genutzt wird oder die Barrierefreiheit hergestellt wird. 

Neubauprojekte in den Förderschwerpunkten Wohnen, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen sind nur noch dann förderfähig, wenn sie mit nachwachsenden Rohstoffen errichtet werden. Weiterhin kann der Förderzuschlag für ELR-Projekte, die überwiegend ressourcenschonende, CO2- bindende Baustoffe wie Holz einsetzen, beantragt werden.