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EWärmeG

EwärmeG 2023:
Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) in Baden-Württemberg

Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWäemeG) ist ein Landesgesetz für Baden-Württemberg. Es verpflichtet beim Austausch oder nachträglichen Einbau einer zentralen Heizanlage, mindestens 15 % des jährlichen Wärmebedarf mit erneuerbaren Energien zu decken oder entsprechende Ersatzmaßnahmen zu ergreifen. 

Nach dem Austausch der Heizungsanlage müssen Sie gegenüber der unteren Baurechtsbehörde nachweisen, wie Sie die Anforderungen des EWärmeG erfüllt haben.

Weitere Informationen finden Sie unten.

Anforderungen für Altbauten online nachweisen

Für die Funktion „Erneuerbare-Wärme-Gesetz  Anforderungen für Altbauten nachweisen“ steht Ihnen ein Online-Formular zur Verfügung. Voraussetzung für alle Online-Anträge ist ein Servicekonto auf dem Serviceportal Baden-Württemberg, das Sie sich nach dem Start des Antrags unkompliziert anlegen können.

Zum Online-Formular

Hier finden Sie weitere Informationsmaterialien und die Nachweisformulare für die verschiedenen Erfüllungsoptionen.

Merkblatt EWärmeG 2023

Zuständiges Amt

Bauen und Umwelt

07131 994-308
07131 4054790 oder 40547
Dienststelle: Kaiserstr. 1 (Postanschrift: Lerchenstr. 40)
74072 Heilbronn